Landgericht Memmingen:Bewährungsstrafe gegen Ex-Maristenbruder rechtskräftig

Die in zweiter Instanz gegen einen früheren katholischen Ordensbruder verhängte Haftstrafe auf Bewährung – wegen Sexualstraftaten – bleibt bestehen: Eine angekündigte Revision war nicht fristgerecht schriftlich begründet worden. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Lange wurde wegen Missbrauchsvorwürfen in einem katholischen Internat verhandelt. Ein Ex-Bruder wurde zwar verurteilt, aber von schweren Vorwürfen freigesprochen. Nun gibt es einen Schlussstrich.

Die Verurteilung eines ehemaligen katholischen Ordensbruders zu einer Bewährungsstrafe wegen Sexualstraftaten ist rechtskräftig. Das Amtsgericht Memmingen hatte den Ex-Frater des Maristenordens wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen. Das Landgericht in Memmingen hatte das Urteil im vergangenen Jahr als Berufungsinstanz bestätigt.

Der Anwalt eines Nebenklägers hatte zunächst unmittelbar nach dem zweiten Urteil Revision eingelegt. Wie das Landgericht nun mitteilte, sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist keine schriftliche Begründung nachgereicht worden. Die Revision sei daher vom Landgericht als unzulässig verworfen worden, berichtete ein Gerichtssprecher.

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Der Angeklagte hatte einstmals das Maristenkolleg in Mindelheim geleitet, inzwischen ist das Internat geschlossen. Im Jahr 2022 wurde der Mann aus dem Orden entlassen. Die Maristenbrüder Deutschland hatten nach dem Berufungsurteil in Memmingen angekündigt, dass eine unabhängige Anwaltskanzlei die Missbrauchsfälle in dem Orden aufarbeiten soll. Im Laufe des Prozesses sei erlebbar geworden, wie verheerend sich sexuelle Gewalt auf das Leben von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt habe, hieß es in einer Stellungnahme der Maristenbrüder.

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