Als "Fledermausmann" ist ein Extremsportler mit seinem Wingsuit vom Watzmann gesprungen - sehr zum Missfallen der Nationalparkverwaltung und des Landratsamts. Weil sich der 31-Jährige stur zeigte und nicht bereit war, ein Internet-Video jenes aufsehenerregenden Sprunges zurückzuziehen, muss er nun ein dreistelliges Bußgeld zahlen.
Der Start von der Mittelspitze des Watzmanns, der Flug über die Watzmann-Ostwand hinweg und die Landung am Ufer des Königssees waren illegal, weil die Nationalpark-Verordnung sowohl Starts wie auch Landungen von Luftsportgeräten - wozu auch Wingsuits zählen - untersagt. Der Strafrahmen ginge bis 2500 Euro, er wurde nicht ausgeschöpft, weil der Extremsportler offenbar die Verordnungslage nicht gekannt habe. Weil das Video dieses Fluges auch in den Medien viel Beachtung fand, sahen sich die Behörden gezwungen, durch das Bußgeld ein öffentliches Zeichen zu setzen: Sie befürchten Nachahmer. Der Sportler selbst beharrt offenbar darauf, die Umwelt nicht beeinträchtigt zu haben. Nach eigenen Angaben hat er in den vergangenen Jahren rund 600 Wingsuitsprünge absolviert.