Vor Gericht:Gelähmt nach Sturz in Berghütte - Rechtsstreit endet mit Vergleich

Die Tutzinger Hütte im Jahr 2011. Christian G. stürzte 2016 vom Dach der Hütte.

Die Tutzinger Hütte im Jahr 2011.

(Foto: Manfred Neubauer)

Ein angetrunkener Wanderer stürzte auf der Tutzinger Hütte aus einer Fluchttüre in die Tiefe. Nach dem Unfall verklagte der Mann den Betreiber der Hütte.

Es war ein ungewöhnliches Unglück: Bei einer Übernachtung auf der Tutzinger Hütte bei Benediktbeuern stürzte ein angetrunkener Wanderer aus einer Fluchttüre in die Tiefe und ist seither querschnittsgelähmt. Der Mann verklagte die Betreiber der Hütte auf Schadenersatz. Wie das Oberlandesgericht München am Freitag mitteilte, ist der Rechtsstreit nun mit einem Vergleich zu Ende gegangen.

Dabei orientierten sich die Parteien nach Angaben eines Gerichtssprechers an einem Hinweis des Senats aus dem Juli. Demnach könne die Mitschuld des Wanderers an seinem Sturz bei etwa 80 bis 90 Prozent liegen. Die genauen Summen für den Schadenersatz würden nun außergerichtlich vereinbart, sagte der Gerichtssprecher.

Das Landgericht München II hatte dem Wanderer im vergangenen Jahr noch Schadenersatz in Höhe von 60 Prozent zugesprochen, den der Betreiber der Hütte und die betreffende Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) zahlen sollten.

Das Gericht sah aber damals schon ein Mitverschulden des Klägers: Der Mann sei bei dem Vorfall im Oktober 2016 alkoholisiert gewesen und habe die Kennzeichnung als Fluchttür nicht beachtet. Zugleich habe es auch auf der Hütte Versäumnisse gegeben. Dass es an der Plattform kein Geländer gab, wertete das Gericht als eklatanten Sicherheitsmangel.

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