Belastende Zeugenaussage:Angeklagter soll nach Alibi gefragt haben

Lesezeit: 2 min

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Am vierten Verhandlungstag in dem Aschaffenburger Mordprozess, der eine Tat vor 40 Jahren aufklären soll, haben zwei Zeugen den Angeklagten schwer belastet. Der erste Zeuge sagte aus, er habe den 57-Jährigen - der laut Anklage im Dezember 1979 die 15-jährige Christiane J. getötet haben soll - als Jugendlicher gut gekannt. Gemeinsam habe man "kleinkriminellen Blödsinn" gemacht, zum Beispiel zusammen Diebstähle begangen. Wenige Tage nachdem die 15-Jährige im Aschaffenburger Schlosspark getötet worden war, sei man gemeinsam einem dritten Mann begegnet. Dabei habe der Angeklagte in einem kurzen Satz diesen Mann gefragt, ob der ihm "ein Alibi geben" könne. Als der Zeuge später darüber nachdachte, sei für ihn klar gewesen, "dass der Angeklagte der Mörder gewesen sein" müsse, sagte der erste Zeuge.

Das habe ihm seit 40 Jahren immer wieder ein schlechtes Gewissen bereitet, weshalb er keinen Kontakt mehr zu dem Angeklagten gesucht habe. Weil er mit der Polizei "nicht gut gestanden" habe, will er dieses Gespräch damals nicht von sich aus angegeben und in der Folge alleine mit sich herumgetragen haben. Nach Angaben von Gerichtssprecher Ingo Krist habe der Verteidiger des Angeklagten diesen Zeugen darauf aufmerksam gemacht, dass man ein Alibi auch erfragen könne, wenn dieses tatsächlich vorhanden - also zutreffend - sei. Daraufhin gab der Zeuge an, für ihn bedeute das Fragen nach einem Alibi, dass man "etwas Falsches behaupten" müsse.

Zudem sagte der erste Zeuge aus, der Angeklagte habe ihn 1979 zum Tatort im Schlosspark geführt und ihm dort ein Gebüsch und Schleifspuren gezeigt. Aus den Akten wurde dem Zeugen daraufhin aber vorgehalten, dass er bei der Vernehmung vor 40 Jahren gesagt habe, er selbst habe den Angeklagten danach gefragt, ihm den Tatort zu zeigen - womöglich sei die Tat bereits "aus dem Stadtgespräch" bekannt geworden. Daraufhin gab der erste Zeuge nun an, dass "die Buschtrommeln in Aschaffenburg schnell" seien; er aber nicht glaube, dass er von einem Mord wusste. Ausschließen aber könne er das nicht.

Ein weiterer Zeuge, den der Angeklagte in der U-Haft kennengelernt hatte, belastete den 57-Jährigen ebenfalls schwer. Im Gefängnis soll sich der Angeklagte demnach dem Zeugen anvertraut haben. So soll er dem Zeugen berichtet haben, damals auf die 15-Jährige "gestanden" zu haben. Der beginnende Kontakt in der Nachbarschaft sei aber irgendwann abgebrochen und der Angeklagte habe das Mädchen deswegen zur Rede stellen wollen. Man hätte sich für den fraglichen Abend zu einem Gespräch verabredet. Der Angeklagte sei an diesem Abend mit Leuten unterwegs gewesen und habe sich dann kurz für das Treffen von der Gruppe abgesetzt. Als das Mädchen gehen wollte, sei "es dann passiert". Es sei - soll der Angeklagte dem Zeugen berichtet haben - "alles sehr schnell gegangen".

Der Anwalt des Angeklagten hat derweil beantragt, ein weiteres zahnmedizinisches Gutachten einzuholen. Das schon deshalb, weil ein Urteil auf der Grundlage eines Bissgutachtens "forensisches Neuland" sei. Eine Sachverständige hatte am dritten Verhandlungstag ausgesagt, das Gebiss des Angeklagten stimme höchstwahrscheinlich mit einer Bisswunde am Körper der 15-Jährigen überein.

© SZ vom 17.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: