Beauftragte der Staatsregierung:800 Anfragen wegen Bürgeranliegen

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Die Beauftragten der Staatsregierung stoßen bei den Bürgern auf unterschiedliche Resonanz. Der Beauftragte für Bürgeranliegen erhielt vom 21. März an etwa 800 Anfragen von Bürgern. Beim Beauftragten für Pflege waren es 714. Andere bekamen sehr viel weniger: An die Beauftragten für Ehrenamt und Aussiedler wendeten sich jeweils um die 50 Bürger, beim Beauftragten für staatliche Beteiligungen waren es 20. Die Aufwandsentschädigung belief sich bei allen auf 3000 Euro pro Monat.

Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Matthias Fischbach hervor. "Es muss einen zumindest verwundern, dass die Anzahl der eingegangenen Anfragen zwischen den einzelnen Beauftragten stark schwanken", sagt Fischbach. Weniger verwunderlich sei, dass der Beauftragte für staatliche Beteiligungen mit den wenigsten Anfragen Ende November auf seinen Posten verzichtete. Nach anhaltender Kritik an den neu geschaffenen Beauftragtenposten und deren Vergütung hatte der Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch seinen Rückzug angeboten. Er wolle damit einen Beitrag zum Sparen leisten, sagte er. Die Staatsregierung besetzte seine Stelle nicht nach. "Hier hat Markus Söder die Gunst der Stunde genutzt, um einen Posten unauffällig verschwinden zu lassen, der anscheinend von Anfang an überflüssig war", sagt Fischbach.

Die Staatsregierung schaffe es zudem nicht, "schlüssig darzulegen, wie sie die mit den bezahlten Regierungsposten für Landtagsabgeordnete unterlaufene Trennung von Legislative und Exekutive und den damit verbundenen Interessenskonflikt entschärfen will". Auf die Frage, wie die Öffentlichkeit unterscheiden könne, ob ein Beauftragter in seiner Funktion als Beauftragter der Staatsregierung oder als Landtagsabgeordneter agiere, antwortete die Staatsregierung: Die Beauftragten seien für ihre Amtsführung "selbst verantwortlich". Die Freien Wähler hatten im Wahlkampf noch mit einer Verfassungsklage gedroht, weil sie die Gewaltenteilung gefährdet sahen. Jetzt gehören sie selbst der Regierung an und zogen ihre Klage zurück mit Verweis auf einen neuen Gesetzentwurf. In Zukunft soll es maximal sieben Beauftragte geben, zuletzt waren es acht. Die Aufwandsentschädigung wurde nun um 1000 Euro auf 2000 Euro reduziert.

© SZ vom 03.01.2019 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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