Bayreuth:Chefarzt wegen Volksverhetzung vor Gericht

Ein leitender Mitarbeiter des Bayreuther Klinikums soll Videos "rechtslastigen Inhalts" verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl gegen den Mediziner.

Von Olaf Przybilla

Wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Chefarzt des Bayreuther Klinikums erwirkt. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Dippold bestätigte, hat der Chefarzt gegen den Strafbefehl in Höhe von 140 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Es solle deshalb in der kommenden Woche am Amtsgericht Bayreuth zum Prozess kommen. 140 Tagessätze gelten als nicht unerhebliches Strafmaß. In dieser Höhe gelten Verurteilte als vorbestraft.

Wie der Sprecher des Landgerichts Bayreuth, Bernhard Böxler, auf Anfrage erklärt, werde dem Medizinier vorgeworfen, "mehrere Videos auf zwei Online-Accounts aktiv hinzugefügt" zu haben. Diese Videos sollen "rechtslastigen Inhalts" sein. Man könne laut Böxler auch von "Nazi-Propaganda" sprechen, deren Verbreitung dem Mediziner vorgeworfen werde.

Dies lässt sich auch aus einer Stellungnahme des Klinikums Bayreuth ablesen. "Aus gegebenem Anlass" erkläre die Klinik, sich "mit aller Kraft für eine weltoffene, tolerante Gesellschaft" einzusetzen. Weiterhin teilt Christian Stumpf als Sprecher der "Klinikdirektorinnen und Klinikdirektoren der Klinikum Bayreuth GmbH" auf deren Internetseite mit: "Wir bekräftigen die Gleichbehandlung aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Diversität und sexueller Orientierung." Auch lehne man "radikale und verfassungsfeindliche Aussagen jeder Form" strikt ab. Laut Stumpf könne ein "positives Miteinander" in Klinikum und Gesellschaft nur dann gelingen, "wenn zwischenmenschlicher Respekt und Toleranz dem Anderen gegenüber" die Grundlage des Handelns seien.

Im Falle einer Verurteilung könnte eine Ankündigung des Klinikums Folgen für den Mediziner haben, der zufolge "Verletzungen dieser Prinzipien nicht hingenommen" würden und "ganz sicher keinen Platz im Klinikum Bayreuth" hätten. Laut Gerichtssprecher ist der Verhandlungstermin für den 14. Juni angesetzt.

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