Bayreuth:Urteil nach Angriff im Jobcenter

Nach einer Messerattacke auf drei Mitarbeiter eines Jobcenters in Bayreuth wird der Täter in einer Psychiatrie untergebracht. Der 38-Jährige sei nicht schuldfähig, weil er an paranoider Schizophrenie leide, urteilte das Landgericht Bayreuth am Montag. Nachdem das Jobcenter dem Angeklagten Sozialleistungen gestrichen hatte, wollte er nach Aussage des Vorsitzenden Richters "der gesamten Beamtengesellschaft einen spürbaren Denkzettel" verpassen. So habe er im März mit gezücktem Messer das Büro eines Jobcenter-Mitarbeiters betreten. Dieser habe erst an einen "verspäteten Faschingsscherz" geglaubt, sagte der Richter. Doch der Angeklagte habe zugestochen, erst in dessen Oberschenkel, dann in den Ellbogen.

Das "beherzte Eingreifen" zweier Kollegen habe dem Mann möglicherweise das Leben gerettet, so das Gericht. Dabei wurden beide Männer verletzt. Nach seiner Festnahme kam der Angeklagte nach Gerichtsangaben in ein Bezirkskrankenhaus. Dort müsse er weiterhin behandelt werden, damit er mit seinem "besonderen Interesse an Messern" nicht eines Tages als Mörder dastünde. "Da muss die Allgemeinheit geschützt werden und Sie selber auch", wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten.

© SZ vom 17.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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