Mehr als fünfzehn Jahre nach der Rettung in der Finanzkrise erhöht der Freistaat Bayern seine Beteiligung an der BayernLB von 75 auf etwa 80 Prozent. Zum 1. Januar 2025 würden die Beteiligungsverhältnisse an der Bayerischen Landesbank neu geordnet, heißt es in einer am Mittwoch verschickten Einladung von Finanzminister Albert Füracker (CSU) zur Vertragsunterzeichnung mit BayernLB-Chef Stephan Winkelmeier und dem bayerischen Sparkassenpräsidenten Matthias Dießl am kommenden Montag.
Damit ist die Änderung, über die seit mehr als einem Jahr verhandelt wurde, vollzogen. Bisher hält das Land 75 Prozent, die bayerischen Sparkassen 25 Prozent. Der Landtag hat die dazu notwendigen Beschlüsse bereits einstimmig durchgewunken.
Dahinter steht nicht etwa der Wunsch der Landesregierung, die Sparkassen als Anteilseigner herauszudrängen oder gar das Risiko für die Steuerzahler zu erhöhen, sondern eine Auflage der EU-Bankenaufseher. Seit Jahren dringen die Aufseher sowohl bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als auch bei der BayernLB auf eine Art „Upgrade“ der Kapitaleinlagen der Bundesländer.
Die Sache ist etwas technisch, aber im Kern geht es darum, dass deren Einlagen perspektivisch nicht mehr als „hartes“ Kernkapital anerkannt werden, die Banken könnten dann nicht mehr so viel Kredit vergeben. Die Aufseher stören sich schon lange daran, wenn Bankeigentümer ihre Anteile nicht ausschließlich als Aktienkapital halten, sondern auch irgendwelche Vermögenswerte als stille Einlage ohne Stimmrechte in die Bank einbringen. Im Kern geht es darum, dass Kapital im Pleitefall schnell greifbar ist.
Hessen musste sich für Landesbank neu verschulden
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich daraus dem Vernehmen nach nicht, denn für die Erhöhung der Anteile muss das Land eine Stille Einlage in Höhe von 1,7 Milliarden Euro nur technisch umgestalten, damit sie als hartes Kernkapital anerkannt wird. Ohne sie läge die harte Kernkapitalquote der Bank nur bei 17 statt bei 19 Prozent. Geld fließt dabei nicht. Wie die technische Umwandlung genau funktioniert, dürfte die Landesregierung am Montag erläutern wollen. Trotz der mauen Wirtschaft war die BayernLB zuletzt stets profitabel und hat dem Freistaat und den Sparkassen eine Dividende ausgeschüttet.
Bayern ist bei der Sache zudem deutlich glimpflicher davon gekommen als das Land Hessen, wo eine technische Umwandlung nicht genügte: Die schwarz-rote Landesregierung sah sich gezwungen, zwei Milliarden Euro als Kapitaleinlage in die Landesbank Hessen Thüringen (Helaba) einzubringen und sich dafür massiv neu zu verschulden. Dies war im Rahmen der Schuldenbremse zwar zulässig, weil der Neuverschuldung eine werthaltige Beteiligung gegenübersteht. Der Landesrechnungshof aber rügte die Landesregierung für fehlende Transparenz und mangelnden Einfluss des Landes.
Angesichts des Milliardeninvestments möchte der Rechnungshof künftig ein Prüfrecht bei der Landesbank in der Landeshaushaltsordnung verankert sehen – ein Wunsch, dem die Landesregierung unter Boris Rhein (CDU) bislang nicht nachkommen will, den der Rechnungshof aber notfalls einklagen möchte, wie der Hof am Dienstag mitteilte. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass das Prüfungsrecht von der Bank bestritten werde, sagte Landesrechnungshofpräsident Walter Wallmann. Die Frage, ob eine Prüfung stattfindet, sollte nicht im Ermessen der geprüften Stelle selbst liegen. „Öffentliche Finanzen brauchen öffentliche Kontrolle – und zwar lückenlos“.
In Bayern hingegen verfügt der Landesrechnungshof bereits über ein derartiges Prüfrecht – immerhin musste der Freistaat die Landesbank in der Finanzkrise mit mehreren Milliarden Steuergeld vor der Pleite retten. In Hessen liegt die letzte Rettung der Landesbank rund fünfzig Jahre zurück.