Nach Zugunglück in GarmischBahn-Prozess kommt – aber nicht gegen den Streckeninspekteur

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Bei dem Zugunglück vor fast drei Jahren starben fünf Menschen. Hunderte Rettungskräfte waren im Einsatz.
Bei dem Zugunglück vor fast drei Jahren starben fünf Menschen. Hunderte Rettungskräfte waren im Einsatz. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Zwei Bahn-Beschäftigte müssen wegen des Unfalls mit fünf Toten vor Gericht. Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten ist eingestellt worden – gegen Zahlung von 4000 Euro. Das wirft mehr denn je die Frage auf: Hat jahrelanges Missmanagement zu dem Unglück beigetragen?

Von Klaus Ott

Fünf Tote, 16 Schwer- und 62 Leichtverletzte, das ist die traurige Bilanz des Zugunglücks am 3. Juni 2022 in Garmisch-Partenkirchen. Jetzt, fast drei Jahre später, steht fest: Die Justiz will mit einem Prozess herausfinden, wie es damals dazu kam, dass ein Regionalzug auf der Fahrt nach München entgleiste und zwei der fünf Wagen den Bahndamm hinunterstürzten. Das Landgericht München II hat eine Anklage gegen zwei Beschäftigte der Deutschen Bahn zugelassen; einen Verantwortlichen für Bahnanlagen und einen Fahrdienstleiter. Wann der Prozess beginnt, steht allerdings noch nicht fest. Das bisherige Vorhaben, von Mai an zu verhandeln, ist hinfällig.

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