Was für ein Zusammentreffen! Nächsten Dienstag verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über die Zulässigkeit der umstrittenen bayerischen Wolfsverordnung, mit der die Staatsregierung auf den Almen in den Bergen Oberbayerns und Schwabens schnelle Abschüsse von übergriffigen Wölfen ermöglichen will. Und an diesem Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU also, in einem Urteil das grundsätzliche Jagdverbot auf Wölfe umfassend bestätigt und damit den strengen Schutz bestärkt, unter dem die Raubtiere stehen. Zwar ging es bei dem Fall um die Abschussgenehmigung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf, der in den Tiroler Bergen 21 Schafe gerissen hat. Aber nach Überzeugung von renommierten Experten wie dem Naturschutz-Juristen Jochen Schumacher bindet der EuGH- Spruch alle EU-Staaten und damit auch Deutschland und Bayern.
Naturschutz:Die Wolfsverordnung vor Gericht
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Nächste Woche verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über das Regelwerk, das schnelle Abschüsse übergriffiger Raubtiere ermöglichen soll. Vorab hat der Europäische Gerichtshof jetzt den strengen Schutz umfassend bestätigt, unter dem die Wölfe stehen.
Von Christian Sebald
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