Knapp drei Monate nach der Pleite vor Gericht hat die bayerische Staatsregierung ihre umstrittene Wolfsverordnung unverändert neu erlassen. Dies hat das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Damit steht auch fest, dass die Verordnung erneut ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird. Der Bund Naturschutz kündigte umgehend eine erneute juristische Auseinandersetzung an, wie ein Sprecher des Verbandes auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte.
Mitte Juli hatte das Gericht die Verordnung gekippt, weil sie einen Formfehler im Gesetzgebungsverfahren erkannt hatte. Die Staatsregierung hatte auf die Beteiligung von anerkannten Naturschutzverbänden verzichtet, hätte diese aber zu Wort kommen lassen müssen. Vertreter der Staatsregierung hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil erklärt, die Verordnung inhaltlich nicht ändern zu wollen. Nach den Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sei die Verbandsanhörung nun nachgeholt worden, inhaltlich habe das aber keine Auswirkungen auf das Regelwerk.
Man dürfe nicht „vor lauter Angst vor möglichen Gerichtsentscheidungen überhaupt nichts mehr tun“, so Herrmann. Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) sprach von wohl knapp 100 Wölfen in Bayern. Es könnten und müssten ohne Probleme für den Wolf „Einzeltiere entnommen werden“, wenn die Landratsämter das für gegeben hielten.
Der bayerischen Regelung zufolge durften theoretisch zwischen Mai 2023 und Mitte Juli 2024 Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden – etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Angewendet wurde die Verordnung in der Zeit aber nie.
Die Verordnung ist nicht nur bei Tier- und Naturschützern umstritten. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bezweifelte, dass Wölfe nach Bundes- und EU-Recht getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden.