Energiewende:Scharfe Kritik für Söders neues Windkraftgesetz

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Das Thema Windkraft und Energiewende sorgt weiterhin für Unmut in der bayerischen Politik. (Foto: imago images/Harry Koerber)

Nicht nur der Opposition gehen die Ausnahmen von 10H nicht weit genug. Auch Planer und die Wirtschaft zweifeln daran, dass der Entwurf den Bau von Windrädern so voranbringen kann wie von der Staatsregierung angekündigt.

Von Christian Sebald, München

Wenn es nach Ministerpräsident Markus Söder und Bauminister Christian Bernreiter (beide CSU) geht, macht das neue bayerische Windkraftgesetz mittelfristig 800 neue Windräder im Freistaat möglich. Damit will die Staatsregierung die Vorgabe von Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erfüllen, nach der Bayern bis 2030 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windkraft zur Verfügung stellen muss, ohne die umstrittene Abstandsregel 10H komplett aufzugeben. Doch das neue Windkraftgesetz geht nicht nur der Opposition und Umweltverbänden nicht weit genug. Auch Architekten, Ingenieure und große Teile der Wirtschaft sind zum Teil sehr unzufrieden damit. Das zeigt eine ganze Reihe Stellungnahmen zu dem Entwurf.

Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) hält überhaupt nichts von "länderspezifischen Abstandsregeln" wie 10H. Der Umbau der Energieversorgung sei eine nationale Aufgabe. Länderregeln schwächten die dafür "dringend notwendige Solidarität und die Akzeptanz für die erforderlichen Maßnahmen der in den verschiedenen Bundesländern lebenden Bürger". Zudem ließen die Ausnahmeregelungen in dem neuen Gesetz erkennen, dass die Staatsregierung die Nutzung der Windkraft "weiterhin als notwendiges Übel ansieht, vor dem man die Bürger bestmöglich schützen müsse". Diese Haltung hält die VBEW - so ihr Vorsitzender Klaus Steiner - "für falsch".

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Auch die Bayerische Architektenkammer, der Verband kommunaler Unternehmer und die Stadtwerke München halten nichts davon, dass die Staatsregierung an der 10-H-Vorgabe festhält und nur Ausnahmen davon zulassen will. Sie fordern stattdessen, dass die regionalen Planungsverbände in ihren Regionalplänen Vorranggebiete mit verbindlichen Flächenvorgaben festsetzen und dabei ökonomische Belange, ökologische Aspekte und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild gleichermaßen abwägen. Wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau bezweifeln sie außerdem, dass der Freistaat mit den vorgesehenen Ausnahmeregeln das selbst gesteckt Ziel von zusätzlichen 800 Windrädern erreichen wird.

Der Genossenschaftsverband und der Verband der Landschaftsarchitekten kritisieren derweil, dass in Bernreiters Gesetzesentwurf kein Anrecht der Anwohner auf eine finanzielle Beteiligung an den Windrädern vorgesehen ist. In der Vergangenheit hat sich nämlich immer wieder gezeigt, dass so ein Ausgleich die Akzeptanz der Anlagen ungemein fördert. Der Bund der Landschaftsarchitekten fordert für so eine Beteiligung sogar eine Untergrenze von tausend Euro, damit die Bezieher kleiner Einkommen nicht benachteiligt werden.

Das neue Windkraftgesetz des Freistaats sieht sechs Ausnahmen von der 10-H-Regel vor. Dazu zählen Autobahnen, Wälder, Gewerbegebiete oder Gegenden, in denen bereits Windräder stehen. Überall sonst soll es nach dem Willen der CSU bei der 10-H-Vorgabe bleiben. Sie besagt, dass der Abstand zwischen neuen Windrädern und der nächsten Ortschaft wenigstens das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen muss. Bei modernen Windrädern sind das mindestens zwei Kilometer. Die Vorgabe gilt als der Hauptgrund, warum die Windkraft seit Jahren nicht vorankommt im Freistaat. 2021 wurde bayernweit kein einziger Bauantrag für ein Windrad eingereicht.

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