Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat eine Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) umgesetzt und die sogenannte Kommunalklausel für das Unternehmen gestrichen. Damit können Windenergieprojekte in staatseigenen Wäldern künftig nicht mehr durch einen Gemeinderatsbeschluss der jeweiligen Kommune oder einen Bürgerentscheid zu Fall gebracht werden. Genau dies war Ende Januar im oberbayerischen Mehring geschehen, woraufhin zehn von ursprünglich anvisierten 40 Windrädern des geplanten Windparks Altötting gestrichen werden mussten. In den anderen Gemeinden rund um den Windpark gibt es diese Möglichkeit nun nicht mehr.
Laut Aiwanger, der dem Aufsichtsrat der Staatsforsten selbst vorsitzt, wird der Beschluss „Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft beschleunigen“. Denn die 2011 eingegangene Selbstverpflichtung, kein Windrad gegen den Willen der betreffenden Gemeinde aufzustellen, habe „zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatswald geführt“ und die Staatsforsten „im Wettbewerb mit Projekten in Privatwäldern“ benachteiligt. Künftig gelten für die Staatsforsten die gleichen Regeln wie für alle privaten Waldeigentümer.
Gleichwohl betonte Aiwanger am Donnerstag, dass die Interessen der Anlieger weiterhin berücksichtigt würden, und zwar „durch Abstimmung der Planungen vor Beginn des Standortauswahlverfahrens“. Zudem kündigte der Minister einen Gesetzesentwurf an, wonach Investoren bei Wind- und Photovoltaikvorhaben den Kommunen und erstmals auch den Bürgern direkt eine finanzielle Beteiligung anbieten müssen.
Der Verzicht auf die Kommunalklausel gilt nach Auskunft aus Aiwangers Ministerium von sofort an für alle neuen Windrad-Standortverträge und auch für das laufende Vorhaben in Altötting. Dort gibt es zwar bereits Standortverträge, doch diese müssten nach dem Bürgerentscheid von Mehring neu geschlossen werden.