Bayern:Erfolglose Jagd auf Wilderer

Immer mehr Probleme mit Wilderei in Bayern

Trotz polizeilicher Ermittlungen können Wilderer in Bayern nur selten überführt werden.

(Foto: dpa)

Wer illegal geschützte Tiere erlegt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch die Täter kommen allzu oft unerkannt davon.

Trotz polizeilicher Ermittlungen können Wilderer in Bayern nur selten überführt werden. In 25 Fällen seit 2015 wurden nur drei Täter zu Geldstrafen zwischen 900 und 2600 Euro verurteilt. Dies geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Demnach hat die Wilderei von geschützten Tierarten im Freistaat auch generell zugenommen. In den vergangenen fünf Jahren registrierten die Behörden, dass alleine 19 Luchse unter verdächtigen Umständen verschwunden sind. Bei fünf davon hätten Untersuchungen der Kadaver eindeutig ergeben, dass sie vorsätzlich getötet wurden. Die Tiere wurden erschossen, erdrosselt oder sind als Folge einer Schussverletzung verhungert.

Mit 63 Opfern gehören geschützte Greifvögel zu den am meisten gewilderten Tieren. Laut Statistik wurden in Bayern seit 2015 unter anderem 15 Rotmilane, 26 Mäusebussarde, fünf Turmfalken und sieben Uhus illegal getötet. Die Täter benutzen dafür Gewehre, Giftköder und Fallen. Angesichts der wenigen Ermittlungserfolge der Polizei forderte der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn eine personelle Verstärkung der entsprechenden Abteilung im Landeskriminalamt. Umweltminister Thorsten Glauber (FW) betonte: "Wilderei ist nicht hinnehmbar. Bei Wildfrevel darf es keine Toleranz geben."

Verstöße gegen die Gesetze müssten konsequent verfolgt und geahndet werden. "Notwendig ist eine scharfe Anwendung des geltenden Rechts." Bei Ermittlungsbehörden und Justiz habe sich bereits einiges getan. Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, fürchtet, dass die offiziellen Zahlen nur "die Spitze eines Eisberges" sind. Der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz, Norbert Schäffer, verlangte, "dass solche Straftaten besser aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden". Jagdwilderei ist eine Straftat, für die das Gesetz in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft vorsieht.

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