Es ist gute zweieinhalb Jahre her, da ging bei den Kommunen und den Wasserversorgern, aber auch in Teilen der Öffentlichkeit die große Sorge um, CSU und FW könnten einer Privatisierung der Wasserversorgung in Bayern Tür und Tor öffnen. Anlass waren drei Anträge der Regierungsfraktionen, mit denen den Lebensmittel- und Getränkeherstellern ein leichterer Zugriff auf das Grundwasser ermöglicht werden sollte. Die Unruhe war massiv, sogar ein Volksbegehren stand im Raum.
Da schritt Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder ein. „Bayern ist ein Wasserland“, verkündete er. „Wasser wird in Bayern nicht privatisiert. Die Anträge, die diesen Schutzcharakter hätten irritieren können, sind nicht mehr aktuell.“ Alle Beobachter waren sich seinerzeit einig, dass es Söder höchstpersönlich war, der die Vorstöße aus seiner CSU und den FW schnell abgeräumt hatte, bevor die Debatte hätte gefährlich werden können für die Staatsregierung.

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Dieser Tage herrscht erneut große Unruhe bei den Kommunen und den Wasserversorgern. Abermals sind sie in Sorge, dass die schwarz-orange Staatsregierung den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung aufweicht und neue Begehrlichkeiten für ihre Privatisierung weckt. Anlass ist das neue bayerische Wassergesetz, über das der Landtag dieser Tage final berät, und das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
„Die Staatsregierung betreibt mit dem neuen Wassergesetz Klientelpolitik ungeheuren Ausmaßes“, schimpft der Präsident des bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU). „Das hat sich schon beim Wassercent und den vielen Ausnahmen vor allem für die Landwirte gezeigt.“ Und aus Brandls Sicht zeigt es sich – gleichsam auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens – abermals darin, „wie lapidar die Staatsregierung nun über den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung hinweggeht“.
Die Kommunen und die Wasserversorger wollen das nicht unwidersprochen akzeptieren. Sollte das Wassergesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, behalten sie sich laut Brandl eine Klage dagegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor. „Ob das dann ein einzelner Versorger tun wird, eine Kommune oder einer von uns Verbänden, müssen wir sehen“, sagt der Gemeindetagschef. „Aber wir werden die Klage in jedem Fall gutachterlich prüfen lassen.“
Der Grund der neuerlichen Verärgerung sind einige wenige Formulierungen im Gesetzesentwurf und der Begründung der Staatsregierung dafür, die offenkundig erst in die letzten Fassungen aufgenommen worden sind. Danach sollen Wasserentnahmen „zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung“ zwar Vorrang vor anderen Wassernutzungen haben, wie es in Paragraf 31 des Gesetzesentwurfs heißt. Aber zugleich werden mit Blick auf „Störungs-, Not-, Krisen- und Katastrophenfälle“ und „den Verteidigungsfall“ die Lebensmittel- und Getränkehersteller mit den öffentlichen Wasserversorgern künftig gleichgestellt in ihrer Bedeutung für die Trinkwasserversorgung. So steht es in der Begründung des Gesetzesentwurfs.

Mit Ausnahme von einem Jahr:Bayern so trocken wie seit 1976 nicht mehr
Gefühlt war das Wetter in diesem Jahr durchwachsen, doch die Statistik belegt etwas anderes: Es war zu trocken und zu warm. Das wirkt sich auf das Grundwasser aus – und damit auch auf Landwirtschaft und Wasserpreise.
Aus Sicht der Kommunen würden die Neuerungen die Lebensmittel- und die Mineralwasserbranche in einem Ausmaß stärken, das sie nicht akzeptieren wollen. Die öffentliche Wasserversorgung sei bis dato eine ihrer Kernaufgaben, sie habe Verfassungsrang und unterliege zahlreichen rechtlichen Vorgaben, heißt es in einem Brandbrief, den sie an die Landtagsfraktionen und die Fachpolitiker im Münchner Maximilianeum geschrieben haben. Damit solle „eine ortsnahe, verlässliche und nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Nummer 1 sichergestellt werden“, und zwar „zu sozialadäquaten Preisen“.
Diese Verpflichtungen und Vorgaben gelten nach Überzeugung der Kommunen alle nicht für die Lebensmittel- und Mineralwasserbranche. Sie beziehen sich dabei auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Danach können Lebensmittel- und Mineralwasserhersteller schon deshalb nicht zur öffentlichen Wasserversorgung gezählt werden, weil deren Produkte nach Belieben gekauft werden können und sie außerdem kein Versorgungsgebiet hätten.
Die Mineralwasserhersteller hingegen begrüßen die Neuerungen. Aus ihrer Sicht stärken sie die öffentliche Wasserversorgung, wie André Fietkau vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) in einer Anhörung im Landtag erklärte. Der Zugriff auf qualitativ hochwertiges Wasser sei ein wichtiger Grundstein für die regionale und dezentrale Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln aus Bayern, heißt es auch in einer Stellungnahme des VDM zum neuen Wassergesetz. Vor allem in Krisenfällen sei eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln nur möglich, wenn der Branche im Vorfeld entsprechende Wasserrechte erteilt werden.
Die bisherige Kritik am neuen Wassergesetz entzündete sich vor allem am sogenannten Wassercent, der nun mit ihm auch in Bayern erhoben werden soll. Die neue Gebühr soll zehn Cent je Kubikmeter Wasser betragen, der im Freistaat gefördert wird, und dem Grundsatz nach von allen Verbrauchern bezahlt werden. Pro Kopf und Jahr soll sich der Wassercent auf maximal fünf Euro belaufen. Für einen Vier-Personen-Haushalt sind das 20 Euro im Jahr. Der Gesamterlös, der Freistaat rechnet mit etwa 80 Millionen Euro im Jahr, soll in den Schutz des Wassers in Bayern fließen.
Gleichwohl halten Experten, Naturschützer und Verbraucherorganisationen denkbar wenig vom bayerischen Wassercent – allein schon wegen der vielen Ausnahmen für die Industrie, das Gewerbe und die Landwirtschaft. Andrea Vogel von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sprach in der Anhörung gar von einer „schreiend ungerechten“ Regelung.
Auf massive Kritik stößt außerdem, dass der Freistaat auch in Zukunft auf eine exakte Erfassung des tatsächlichen Wasserverbrauchs verzichten will, indem er weiterhin eine flächendeckende Verpflichtung zum Einbau von Zählern ablehnt, wie sie in Privathaushalten üblich sind. Dies mache die Kontrolle durch die Behörden schwierig, sagte Martin Spieler, Honorarprofessor für Umwelt- und Planungsrecht an der TU München.

