UmweltpolitikWinkelzüge ums neue Wassergesetz

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Mit dem neuen Wassergesetz soll auch in Bayern der Wassercent eingeführt werden. Das ist eine Gebühr für den Verbrauch von Grundwasser. Für Bauern sind eine Reihe Ausnahmen geplant.
Mit dem neuen Wassergesetz soll auch in Bayern der Wassercent eingeführt werden. Das ist eine Gebühr für den Verbrauch von Grundwasser. Für Bauern sind eine Reihe Ausnahmen geplant. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Über Wassercent und Hochwasserschutz wird im Landtag schon lange diskutiert, nun soll es auf einmal ganz schnell gehen. Das Vorgehen hat kuriose Züge.

Von Christian Sebald

Die Debatte um den richtigen Umgang mit dem Wasser in Bayern läuft schon seit mehreren Jahren. Aber jetzt wollen Staatsregierung, CSU und Freie Wähler richtig schnell machen. Die Novelle des Wassergesetzes, das die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser genauso regeln wird wie den Schutz gegen Hochwasser, soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das hat der Vorsitzende des Umweltausschusses, Alexander Flierl (CSU), dieser Tage bekräftigt. Und er hat zugleich alles dafür getan, damit dieser Termin gehalten werden kann.

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