MeinungUmweltpolitikDas neue bayerische Wassergesetz ist ein großes Ärgernis

Kommentar von Christian Sebald

Lesezeit: 1 Min.

Das neue bayerische Wassergesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Damit das möglich ist, haben Staatsregierung und Landtag zuletzt sogar das gesetzgeberische Verfahren abgekürzt.
Das neue bayerische Wassergesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Damit das möglich ist, haben Staatsregierung und Landtag zuletzt sogar das gesetzgeberische Verfahren abgekürzt. (Foto: Florian Peljak)

Um den Schutz der Ressource scheint es CSU und Freien Wählen nicht zu gehen, sondern lediglich um Klientelpolitik. Großverbraucher werden bevorteilt, zum Nachteil von privaten Verbrauchern und kleinen Gewerbetreibenden. Ein fatales Signal.

Das neue bayerische Wassergesetz ist Murks – auch wenn Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) dieser Tage permanent wiederholt, dass es das „modernste Wassergesetz Deutschlands ist“, die „öffentliche Trinkwasserversorgung stärkt“  und „Verwaltungsverfahren vereinfacht“. All das trifft nicht zu. Das zeigt sich am besten am Wassercent, der jetzt mit dem neuen Wassergesetz eingeführt wird.

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