Der bayerische Wassercent bleibt umstritten. Wenige Stunden, nachdem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) verkündet haben, dass Verbraucher die neue Gebühr erstmals am 1. Juli 2026 bezahlen werden müssen, haben Kommunen und Umweltverbände ihre scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsregierung bekräftigt.
Im Zentrum stehen dabei der Verzicht des Freistaats, sämtliche Grundwasserentnahmen exakt mit Zählern zu erfassen, die großen Freimengen vor allem für Bauern und andere Unternehmen mit eigenen Brunnen sowie die vielen Ausnahmeregelungen.
„Wir haben immer gesagt, dass alle Wasserentnahmen aus öffentlichen und privaten Brunnen gemessen werden müssen“, erklärt der Präsident des bayerischen Gemeindetags sowie des deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Brandl (CSU). „Nur so kann man sicherstellen, dass alle Verbraucher gleich behandelt werden.“ Die Gesetzespläne der Staatsregierung würden dem nicht gerecht. Der Geschäftsführer des bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, äußerte sich ähnlich.
Zudem übten Brandl und Buckenhofer Kritik an den vielen Ausnahmen und der hohen Freimenge von 5000 Kubikmeter Wasser im Jahr für Bauern und Unternehmen mit eigenen Brunnen. „Es darf keine Ausnahme für die Landwirtschaft und Wirtschaftsbetriebe geben“, sagt Buckenhofer. „Am Schluss bezahlen Bürgerinnen und Bürger den Wassercent, während viele Betriebe und Landwirte großzügig kostenfrei Grundwasser fördern dürfen.“
Der Bund Naturschutz (BN) und die Grünen teilen diese Kritik. Zwar begrüßen sie die Entscheidung der Staatsregierung für den Wassercent grundsätzlich als überfällig. Aber in der aktuell geplanten Form könne die neue Gebühr „keine echte Lenkungswirkung entfalten“, sagt der BN-Mann Martin Geilhufe. Als Grund benennt auch er die hohe Freigrenze und die vielen Ausnahmen. Damit entfalle für große Teile der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft der Anreiz zum Wassersparen. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Hirneis nennt den Wassercent schlicht „nicht gerecht.“
Auf die Pläne der Staatsregierung für eine Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen reagieren die Kommunen sogar mit großer Empörung. Söder und Glauber sehen im neuen Wassergesetz einen Passus vor, dass Kommunen bei Projekten, die eigentlich in die Zuständigkeit des Freistaats fallen, künftig in Vorleistung gehen sollen. So können sie in eigener Regie und auf eigene Kosten bauen, wenn ihnen das beim Freistaat zu lange dauert. „Die Hochwasserschutzprojekte, um die es dabei geht, sind originär Aufgabe des Freistaats“, sagt Brandl. „Er muss dafür sorgen, dass sie zügig errichtet werden.“
Die neue Regelung verkehrt diesen Grundsatz aus Sicht Brandls ins Gegenteil. „Mit der Absicht, uns Gemeinden bei den staatlichen Projekten in Vorleistung gehen zu lassen, bauen Söder und sein Kabinett massiven Druck auf uns auf“, sagt Brandl. Zudem könne sich der Freistaat womöglich seiner Pflicht entziehen, die Projekte zu finanzieren. Dabei seien die Kassen vieler Kommunen leer. Im Gemeindetag sind sie so sauer auf die Staatsregierung, dass sie eine Klage gegen die neue Regelung in Betracht ziehen.


