Nach monatelangen Debatten haben Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und das Kabinett in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause die Einführung des Wassercents in Bayern beschlossen. Die neue Gebühr beträgt demnach einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter Grundwasser, das im Freistaat gefördert wird, und soll ab dem 1. Januar 2026 eingeführt werden.
Fällig wird sie dann ab 1. Juli 2026. Der Wassercent war bis zuletzt massiv umstritten. Ein Grund waren die vielen Ausnahmen, die CSU und FW für Landwirte und andere Wirtschaftszweige forderten, und die das Kabinett in seinem jetzigen Beschluss bekräftigt hat.

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„Das Grundwasser ist unser blaues Gold“, sagte Söder in der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. In Zeiten des Klimawandels werde der Schutz des Wassers auch im eigentlich wasserreichen Bayern immer wichtiger. Die neue Gebühr solle die Verbraucher dafür sensibilisieren. Der Freistaat leiste damit einen wirksamen Beitrag zum Wasserschutz.
Für Umweltminister Thorsten Glauber (FW) ist der Wassercent ein wichtiger Bestandteil der Wasserstrategie 2050. Sie solle „die Wasserversorgung des Freistaats und damit den Wohlstand Bayerns“ in der Klimakrise sichern. Bayern ist bisher eines von nur drei Bundesländern, das auf die Abgabe verzichtet. Nun werde man sie „als 14. Bundesland einführen“, sagte Glauber. Eine sichere Wasserversorgung sei im „überragenden öffentlichen Interesse“.
Der Erlös aus der Abgabe – Söder sprach von etwa 80 Millionen Euro im Jahr – soll ausschließlich in den Wasserschutz und die Wasserbewirtschaftung fließen. Für private Haushalte wird sich die neue Gebühr laut Staatsregierung in vergleichsweise moderaten Grenzen bewegen. Pro Person nannte Söder etwa vier bis fünf Euro im Jahr, für einen vierköpfigen Haushalt werden es demnach etwa 20 Euro pro Jahr sein.
Gleichzeitig beschloss das Kabinett eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen für den Wassercent. Die zentrale und bisher am meisten umstrittene ist eine Freigrenze von 5000 Kubikmeter für alle Entnahmen. Das heißt, Wasserversorger, Unternehmen und Industriebetriebe mit eigenen Brunnen müssen die Gebühr erst aber einer Entnahmemenge von mehr als 5000 Kubikmeter im Jahr bezahlen. Für Privatleute dagegen wird sie vom ersten Kubikmeter an fällig.
Von dieser Regelung profitieren dürften beispielsweise auch größere landwirtschaftliche Betriebe mit eigenen Brunnen. Grundsätzlich ausgenommen vom Wassercent bleiben außerdem Entnahmen zum Kühlen, zur Erzeugung erneuerbarer Energien, für die Fischerei oder für Gartenbrunnen. Aber auch für Bauern ohne eigenen Brunnen gibt es Ausnahmen, beispielsweise für das Tränken von Kühen und anderen Nutztieren.
Bis zuletzt umstritten war außerdem, auf welcher Basis der Wassercent erhoben wird. Fachleute, Kommunen, Wasserversorger und Umweltverbände forderten, dass die Einführung der Gebühr mit der Pflicht zum Einbau eines Zählers an den jeweiligen Entnahmestellen einhergeht. Nur damit lasse sich sicher ermitteln, wie viel Grundwasser tatsächlich gefördert wird in Bayern, wie das in Zeiten schrumpfender Grundwasservorräte überfällig sei, so die Begründung.
CSU und Freie Wähler wiesen die Forderung bisher strikt zurück. Die Staatsregierung sieht in ihrem Gesetzesentwurf ebenfalls keine solche Pflicht zum Zählereinbau vor. Sie will den Wassercent auf Basis der jeweils bewilligten Wasserentnahmemenge erheben. Wo ein solcher Bescheid fehlt, will sie darauf setzen, ihr die entnommene Wassermenge korrekt mitgeteilt wird. Damit solle der bürokratische Aufwand für die neue Gebühr gering gehalten werden, überdies wolle man zeigen, dass man Vertrauen in die Entnehmer habe, sagte Glauber.
Geregelt wird der Wassercent im Rahmen des neuen bayerischen Wassergesetzes, das zahlreiche weitere Neuerungen umfasst. Dort soll unter anderem auch festgeschrieben werden, dass die Trinkwasserversorgung und der Hochwasserschutz Vorrang vor anderen Projekten oder Nutzungen haben. Damit sollen die Genehmigungsverfahren und die Umsetzung von Wasserschutzzonen, aber auch Hochwasserdämmen und Rückhaltebecken beschleunigt werden.
Beim Juni-Hochwasser 2024 waren einige Gemeinden auch deshalb besonders hart betroffen, obwohl es fertige Pläne für die Rückhaltebecken und andere Schutzbauten für sie gab. Der Grund: Die Genehmigungsverfahren und die Umsetzung der Projekte zogen sich extrem lange hin, vor allem aber der Erwerb der notwendigen Flächen durch den Freistaat. Die Ortschaft Dinkelscherben im Landkreis Augsburg ist so ein Fall. Solche Projekte sollen nun beschleunigt werden.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist häufig ebenfalls sehr kompliziert und langwierig. Besonders komplizierte Verfahren sollen deshalb in Zukunft nicht mehr an den jeweiligen Landratsämtern laufen, sondern an den Bezirksregierungen.


