Politik in Bayern:Aiwanger bekräftigt Ausnahmen beim Wassercent für Bauern und Industrie

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Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) will vor allem einen Betrag „von allen Wasserbeziehern, die den Wasserhahn aufdrehen, die an einer Leitung hängen und nicht ihren eigenen Brunnen haben“. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der Wassercent in Bayern soll kommen. Um seine Ausgestaltung gibt es aber weiter Diskussionen. Ein Vorstoß des Wirtschaftsministers führt umgehend zu Kritik.

In der Debatte um die Ausgestaltung des geplanten Wassercents in Bayern hat Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Ausnahmen für bestimmte Verbraucher gerechtfertigt. „Der Landwirt oder der Unternehmer, der einen eigenen Brunnen hat, daraus sein Wasser bezieht, soll nichts zahlen müssen, er verursacht ja damit auch keine Kosten für die Allgemeinheit“, sagte der Freie-Wähler-Politiker der Passauer Neuen Presse. Auch die Industrie, „die vielleicht Wasser zur Kühlung des Betriebes aus dem Fluss holt“, solle nicht belastet werden. Stattdessen sehe der Vorschlag seiner Partei vor, „von allen Wasserbeziehern, die den Wasserhahn aufdrehen, die an einer Leitung hängen und nicht ihren eigenen Brunnen haben, einen Betrag X einzusammeln“. So sollten die Wasserversorger bayernweit zukunftsfähig gehalten werden, „damit nicht am Ende irgendein Investor die Wasserversorger aufkauft“, sagte Aiwanger der Zeitung.

Von den Kommunen in Bayern kam postwendend scharfe Kritik. „Aiwanger ist auf dem Holzweg“, teilte der Präsident des bayerischen Gemeindetags und Abensberger Bürgermeister, Uwe Brandl (CSU), mit. Dem Vize-Ministerpräsidenten gehe es „bei seiner Position nicht um kommunale Belange, sondern um handfeste Klientelpolitik, nämlich die Befreiung von Großverbrauchern“. Brandl nannte es „unredlich“, dass Aiwanger seine Haltung „mit dem Schutz der kleinteiligen Wasserversorgung“ untermauere und sich als „Advokat der Gemeinden im ländlichen Raum“ geriere. Für den Gemeindetag seien die Mindestanforderungen an die neue Abgabe klar definiert: Alle Wasserentnahmen, also auch die der Landwirtschaft, seien für den Wassercent einzubeziehen, zu messen und zu kontrollieren. Die Einnahmen müssten zudem ausschließlich und zweckgebunden für den vorsorgenden Grundwasserschutz verwendet werden. Und die Bürokratie für die neue Gebühr müsse klein gehalten werden. Brandl erinnerte daran, dass auch in Bayern Grundwasser immer knapper wird. Allein in den zurückliegenden 20 Jahren sei die Neubildungsrate um ein Fünftel gesunken.

CSU und Freie Wähler waren lange Zeit skeptisch gegenüber dem Wassercent. Nach Protesten gegen eine ursprünglich geplante Liberalisierung des Grundwasserschutzes nahmen sie die Einführung der neuen Abgabe aber in ihrem Koalitionsvertrag auf. Nach einigen Debatten und koalitionsinternen Rangeleien kündigten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) Ende Juli an, dass es spätestens bis Herbst ein entsprechendes Gesetz geben soll. Bis dahin solle noch eine Reihe offener Fragen geklärt werden. Den sogenannten Wassercent gibt es bereits in 13 von 16 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Jeder, der Wasser abpumpt, muss dafür eine Gebühr entrichten. Je nach Land ist die Abgabehöhe sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter.

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