Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Waffen an vier bayerischen Bahnhöfen während der Zeit der Fußball-EM verboten. Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2024, 6 Uhr, eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg erlassen.
In diesem Zeitraum sei das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art, aber auch gefährlichen Werkzeugen verboten, teilt die Polizei mit. Allerdings gelten verschiedene Ausnahmen, unter anderem für die Sicherheitskräfte selbst, Gastronomiebetriebe oder Handwerker mit konkreten Aufträgen.
Ziel des Verbots ist es demnach, Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Reiseaufkommens während der EM. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasse alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegten sich weiterhin auf hohem Niveau. Immer wieder würden dabei auch gefährliche Gegenstände eingesetzt. Die vorgesehene Einschränkung sei daher aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Sie werde von den Einsatzkräften überwacht. Bei Verstößen drohten juristische Konsequenzen und ein Platzverweis oder Hausverbot. Zudem könnten die Gegenstände sichergestellt werden.