Pandemie in Bayern:Auf geht's zum Ersatzfest

Lesezeit: 4 min

Ist das ein Volksfest oder mehr so eine dezentrale Vergnügungsveranstaltung auf dem Hauptmarkt in Nürnberg? (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Die Staatsregierung beharrt auf dem Verbot von Volksfesten, will aber Veranstaltungen mit bis zu 1500 Besuchern zulassen. Kommunen und Schausteller rätseln, was damit gemeint sein könnte.

Von Matthias Köpf, Johann Osel und Christian Sebald, München

Volksfest, Volksfest-Ersatzveranstaltung, Volksfestcharakter? Das war eigentlich nicht das Thema in der Kabinettssitzung am Dienstag, Ministerpräsident Markus Söder und sein Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) wirken etwas überrascht angesichts der Vielzahl der Fragen dazu. Mehr als zum Impfen sogar, grob überschlagen. Alle Journalisten zielen auf denselben Kern: Wann ist ein Fest ein Volksfest? Nun will die Staatsregierung nicht anfangen, Bierzeltbänke, Blasmusiker, Kettenkarrusselle und Mandelstände zu addieren und aufzurechnen, sondern definiert nur, was man nicht haben wolle in diesem Pandemiesommer - "eine bierselige Stimmung", sagt Holetschek, könne "in Zeiten der aufkeimenden Delta-Variante nie das Ziel sein". Auch nicht, dass "auf engstem Raum Dinge stattfinden, die wir mit dem Charakter eines Volksfestes verbinden". Söder ergänzt, gerade weil es Nachfragen gebe, habe man zuletzt die "Unschärfe in der Kommunikation behoben".

Hat man das tatsächlich? Das Gesundheitsministerium hatte die Nachricht von den potenziell wieder genehmigungsfähigen "Volksfesten oder volksfestähnlichen Veranstaltungen" am frühen Freitagabend per Mail an Bayerns Gesundheitsämter geschickt. Und in den Kommunen eher Fragen ausgelöst als Klarheit. Was genau nun ein Volksfest oder eine volksfestähnliche Veranstaltung ist, gehe aus der Nachricht vom Freitag nicht hervor, hieß es am Dienstag zum Beispiel aus dem Landratsamt des Berchtesgadener Landes, das die Mitteilung am Montagnachmittag als eines der ersten veröffentlicht hatte. Bisher sei daraufhin auch noch kein Antrag auf eine solche Ausnahmegenehmigung eingetroffen. Ältere Anfragen müssten neu gestellt werden, um vom Gesundheitsamt im Einzelfall bewertet zu werden. Dies sei bisher nicht geschehen, weil derartige Veranstaltungen generell nicht erlaubt gewesen seien.

MeinungErsatzveranstaltungen für Volksfeste
:Söder betreibt Wortklauberei

Volksfeste darf es nicht geben, Ersatzveranstaltungen für Volksfeste aber schon. Da wird es langsam absurd.

Kommentar von Katja Auer

Zugleich waren etwa in Bad Aibling im Landkreis Rosenheim schon zu Pfingsten täglich Hunderte Menschen in Dirndlkleidern und Lederhosen zum Volksfestplatz geströmt, um das traditionelle Bad Aiblinger Pfingstfest zu feiern. Als Volksfest im engeren Sinne galt diese Veranstaltung freilich auch der Festwirtsfamilie Fahrenschon nicht, eher als eine Art Biergarten-Betrieb mit Hüpfburg und einigen weiteren Extras. Zeitweise war an den Biertischen sogar Blasmusik zu hören, was allerdings nur als eine Art akustischer Nebeneffekt einer damals bereits wieder erlaubten Musikprobe deklariert worden war.

In Bad Aibling musste auf Anweisung des Rosenheimer Landratsamts zunächst das Kinderkarussell außer Betrieb bleiben, aber auch so ein Karussell kann kaum als sicheres Anzeichen für ein richtiges Volksfest gelten. Volksfeste jedenfalls, so schob es die Staatsregierung im Laufe des Dienstags in einer neuerlichen Nachricht an alle Landratsämter nach, blieben weiterhin verboten - seit der symbolträchtigen Absage der Wiesn bekannt. Möglich seien nur die Ersatzveranstaltungen. Mit Blick auf die Entwicklung der Infektionszahlen und die Lockerungen der vergangenen Monate dürften sich vielerorts im Freistaat Veranstalter, Vereine und Bürger fragen: Was geht jetzt? Oder womöglich: Geht gar im Nachbarort etwas, was bei uns keine Genehmigung erhalten hat?

Etwa im Landratsamt Regen sieht man auf Nachfrage den Unterschied zwischen Volksfest und dem "Ersatz" hauptsächlich im Bierzeltbetrieb und womöglich noch im Namen der Ersatzveranstaltung, der am besten eben nicht mit dem Namen des zu ersetzenden Fests identisch sein sollte. Im Kern stelle sich aber vor allem die Frage, ob Kriterien wie maximale Besucherzahl, Hygienekonzept, Test- und Maskenpflicht eingehalten würden - falls die Veranstaltung nicht ohnehin in die anderweitig geregelten Bereiche Kultur oder Sport fällt.

Anti-Corona-Strategie in Bayern
:Erst impfen, dann tanzen

Die Staatsregierung will Anreize zur Immunisierung schaffen und stellt erstmals die Öffnung von Clubs in Aussicht. Verweigerer sollen für Tests zahlen.

Von Florian Fuchs und Matthias Köpf

Nachgefragt bei Lorenz Kalb vom Süddeutschen Verband reisender Schausteller und Handelsleute. Für ihn ist eine Veranstaltung vor allem ein Volksfest, wenn es beispielsweise ein Bierzelt und entsprechende Partymusik gibt. Dagegen sei das, was es seit einer Weile in Nürnberg und demnächst auch in Augsburg geben soll, strikt auf Familienpublikum ausgerichtet und "mehr wie ein Freizeitpark". Dass jetzt auch kleinere Veranstaltungen für bis zu 1500 Menschen möglich werden sollen, ist für Kalb ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch müsse man erst "prüfen, ob das umsetzbar ist". Denn wenn es wirklich ganz genau gehe, dann müsse man so ein Festareal wohl einzäunen und alle Gäste zählen und registrieren - in Kalbs Augen ein "brutaler Aufwand" etwa für ein Feuerwehrfest. "Ob das wirtschaftlich funktioniert, weiß kein Mensch." Doch für Schausteller stehe nach langer erzwungener Untätigkeit ohnehin im Vordergrund, wieder unter die Menschen zu kommen und mit eigener Hände Arbeit Geld zu verdienen.

Der Gesundheitsminister betont nach dem Kabinett, es sei jeweils eine "Einzelfallentscheidung" und ein "Abwägungsprozess", was zugelassen werde an "Festivitäten" - "unter ganz engen Regelungen". Die Losung, dass es wieder losgehe mit dem Halligalli, habe man niemals "aussteuern" wollen. Die inhaltliche Linie, merkt Söder zudem an, sei stets unstrittig gewesen. Dass es Fragen gäbe, liege wohl auch daran, dass der Koalitionspartner die Sache "im Vorfeld sehr extensiv interpretieren" wollte - so sei es aber nicht gekommen.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Der Koalitionspartner ist nicht dabei bei dieser Pressekonferenz. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) kann am Telefon den Wirbel in der CSU nicht verstehen und will ihn auch nicht kommentieren. Aiwanger gibt sich betont sachlich. Aus seiner Sicht dreht sich alles vor allem um die Frage, ob auf kleineren Volksfesten etwa von Feuerwehren und anderen Vereinen Bierzelte zugelassen werden oder aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt bleiben. "Da ringt die CSU mit sich", sagt er und hat dann doch einen kleinen Kommentar parat: "Da kann man sich jetzt natürlich in der Symbolpolitik festbeißen, oder man handelt es pragmatisch."

Aiwanger ist für die pragmatische Lösung. "Wenn man bei so einem marktüblichen Volksfestzelt die Seitenwände weglässt und im Zeltfirst vielleicht noch eine Öffnung hat, damit die warme Luft nach oben abziehen kann, dann ist das wie ein überdachter Biergarten", sagt er. "Und wenn man dann noch auf Abstandsregeln achtet und die Gäste geimpft, genesen oder getestet sind, dann hat man die Ansteckungsgefahr im Griff." Umgekehrt hätten Dörfer und Vereine, die feiern wollen, mit dem offenen Bierzelt Planungssicherheit, dass ihr Fest bei jedem Wetter stattfinden kann - "das ist gerade in dem relativ regnerischen Sommer wichtig".

© SZ vom 14.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusKlaus Holetschek
:Der Sandwichminister

Klaus Holetschek steht im Gesundheitsressort von allen Seiten unter Druck. Er soll die Impfkampagne in Bayern beschleunigen und es seinem Chef Markus Söder recht machen. Der bombardiert ihn mit SMS.

Von Andreas Glas

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: