Süddeutsche Zeitung

Geplantes Volksbegehren in Bayern:Mietenstopp für 162 Städte und Gemeinden

  • Zwei Professoren der Universität Bielefeld haben einen Gesetzentwurf zu einem Mietenstopp in Bayern ausgearbeitet.
  • Er sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden.
  • Nach dem Oktoberfest will ein breites Unterstützerbündnis anfangen, Unterschriften zu sammeln.

Von Anna Hoben

Die Pläne zum Volksbegehren für einen Mietenstopp in Bayern werden konkreter. Zwei Professoren von der Universität Bielefeld, Markus Artz und Franz Mayer, haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der vorsieht, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Gelten soll der Stopp für 162 Städte und Gemeinden. Die beiden Juristen sind überzeugt, dass ein Mietenstopp rechtlich möglich ist. "Über das öffentliche Recht kann das Land Bayern agieren", sagt Franz Mayer. "Es kommt nur auf den politischen Willen an."

Die Initiative geht zurück auf den Mieterverein München, der zusammen mit der Münchner SPD Ende April seine Pläne für ein Volksbegehren mit dem Titel "Uns glangt's" verkündete. Zuvor hatten Artz und Mayer bereits in Berlin ein Gutachten erarbeitet, wonach ein Mietendeckel möglich sei. Der Berliner Senat beschloss daraufhin im Juni eine entsprechende Regelung. Ein neuer Aspekt im Gesetzentwurf für Bayern ist nun eine Ausnahmeregelung, die sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommt. Nimmt ein Vermieter bislang eine sehr niedrige Miete, soll er sie auch während des Stopps erhöhen dürfen, allerdings nur bis zu maximal 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. "Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt - so wie etwa viele Genossenschaften - soll noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen", erläutert Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins.

Bei Neuvermietungen soll nach dem Gesetz zukünftig nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Wer gegen die Regelungen verstößt, soll mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 Euro bestraft werden. Und anders als bei der Mietpreisbremse soll der Vermieter gemäß dem Gesetzentwurf beim Mietenstopp zu viel bezahlte Miete von Anfang an zurückbezahlen; bei der Mietpreisbremse ist dies erst ab der Rüge der Fall. Auch Erhöhungen nach einer Modernisierung sollen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen. Komplett ausgeschlossen von dem Gesetz wären Mieten in Neubauten - Investitionen sollen nicht gebremst werden.

Er habe "mit Interesse gelesen, dass die Verfasser in dem neuen Entwurf offensichtlich zurückgerudert sind", kommentiert Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Münchner Haus- und Grundbesitzervereins, in Anspielung auf die "Härtefallregelung" für soziale Vermieter. Unabhängig davon halte er das ganze Vorhaben für verfassungsrechtlich unzulässig. Er glaube zudem, dass die Initiatoren den Mietern einen Bärendienst erweisen und man aus der Mietpreisbremse hätte lernen können - es habe noch nie so viele Mieterhöhungen gegeben wie vor deren Inkrafttreten. Tatsächlich berichtet der Berliner Mieterverein dieser Tage, seit dem Senatsbeschluss seien "zigtausend" kurzfristige Mieterhöhungen bei seinen Mitgliedern eingegangen. Haus und Grund Berlin hatte seine Mitglieder dazu aufgerufen, "rechtzeitig" die Mieten zu erhöhen.

Zu den Unterstützern des Volksbegehrens im Freistaat zählen die Bayern-SPD, der Deutsche Gewerkschaftsbund Region München, die Linke Bayern, der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes, der SoVD Landesverband Bayern (Sozialverband Deutschland) und der Münchner Mieterbeirat. Alle Unterstützer können nun noch eine Woche lang Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf machen. Nach dem Oktoberfest will das Bündnis anfangen, Unterschriften zu sammeln - 25 000 sind nötig. Für das eigentliche Volksbegehren müssten dann eine Million Menschen unterschreiben.

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SZ vom 31.07.2019/lfr
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