Süddeutsche Zeitung

Urteil:Gericht erklärt aktuellen Verfassungsschutzbericht in Bayern für unzulässig

Der umstrittene Ingolstädter Verein Zeitgeschichtliche Forschungsstelle klagte, weil er in dem Papier als rechtsextremistische Organisation aufgeführt wird. Nun darf der Freistaat den Bericht nicht mehr verbreiten.

Von Matthias Köpf

Die Broschüre "Nein zu Nazis und Co." steht da etwa zum Download bereit, und auch der Verfassungsschutzbericht 2018 ist auf der Homepage der Behörde noch im vollen Umfang seiner 340 Seiten verfügbar. Den Bericht für 2019 hat der Verfassungsschutz jedoch vor einigen Tagen aus dem Netz genommen. Wenn der Link wieder zu einem Dokument führt, dann wird dieses bis auf Weiteres einige Angaben weniger enthalten als zuvor. Denn das Verwaltungsgericht München hat der Klage eines eingetragenen Vereins namens "Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt" (ZFI) stattgegeben, der demnach im Verfassungsschutzbericht 2019 nicht mehr als "rechtsextremistische Organisation" bezeichnet werden darf.

Der 1981 gegründete Verein steht schon lange im Ruch, Geschichtsrevisionismus zu betreiben und etwa die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg kleinreden zu wollen. Bayerns Verfassungsschützer beobachten ihn offiziell erst seit Kurzem, im Verfassungsschutzbericht 2018 tauchte er noch nicht auf. Dies geschah erstmals im Bericht für 2019, den der Verfassungsschutz im April dieses Jahres vorgestellt hat. Gegen die Einschätzung als rechtsextrem hatte sich der Verein mit einer Klage und einem Eilantrag gewandt, die das Münchner Verwaltungsgericht nun zusammen erledigt hat. Tatsächliche Anhaltspunkte für vom Kläger ausgehende verfassungsfeindliche Bestrebungen seien nicht festzustellen gewesen, heißt es dazu in einer Mitteilung des Gerichts. Das Gericht habe den Freistaat deswegen verpflichtet, den Verein nicht mehr als rechtsextremistische Organisation im Verfassungsschutzbericht aufzuführen. Beobachten darf der Verfassungsschutz den Verein weiterhin, der auch nur gegen den Bericht geklagt hatte.

Diesen Bericht dürfen die Staatsregierung und der Verfassungsschutz nicht mehr in der bisherigen Form veröffentlichen. Die Fassungen auf Papier sind zwar inzwischen gedruckt, wurden bisher aber noch nicht ausgeliefert. Sie sind normalerweise für alle Bürger auf Bestellung kostenlos erhältlich und liegen etwa auch in anderen bayerischen Behörden oder bei Vorträgen bereit. Sie zu ändern und die umstritten Passagen zu schwärzen, ist viel aufwendiger, als die Abschnitte aus dem online publizierten Dokument zu nehmen.

Schon viel länger als der Verfassungsschutz haben verschiedene Parteien und Initiativen das ZFI im Blick Sie haben in Ingolstadt immer wieder gegen Veranstaltungen des ZFI protestiert. Der Verein war von dem 2015 verstorbenen Ingolstädter Geschichtslehrer Alfred Schickel gegründet worden, der in den Neunzigerjahren zeitweise in den Berichten des Verfassungsschutzes auftauchte, aber 1992 auch das Bundesverdienstkreuz erhalten hatte.

Im November hatte die Stadt Ingolstadt dem Verein den Mietvertrag für Veranstaltungen in den Räumen der örtlichen Volkshochschule "aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt". Dies sei möglich, wenn eine Veranstaltung "verfassungswidriges oder gesetzeswidriges Gedankengut" fördere, hieß es von der Stadtverwaltung, die sich unter anderem auf eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes berief. Demnach seien bei Treffen des ZFI "in rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannte Redner" aufgetreten, vom Verein publizierte Texte enthielten "antisemitische beziehungsweise die NS-Zeit verherrlichende Inhalte". Der Vereinsvorsitzende Gernot Facius hat Vorwürfe rechtsextremer Tendenzen stets als "Unterstellung" zurückgewiesen. Nach dem Urteil des Gerichts wartet der Freistaat nun auf die schriftliche Begründung. Erst danach läuft die Frist, Rechtsmittel einzulegen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4975516
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/mmo
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.