Verfassungsschutz in Bayern warnt„Fanatisierte Einzeltäter können jederzeit unvermittelt zuschlagen“

Lesezeit: 3 Min.

Tödlicher Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration 2025 in München. Der Attentäter, ein Afghane, wurde diese Woche zu lebenslanger Haft verurteilt.
Tödlicher Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration 2025 in München. Der Attentäter, ein Afghane, wurde diese Woche zu lebenslanger Haft verurteilt.
Foto: Florian Peljak
  • Bayerns Verfassungsschutz warnt vor unverändert hoher Bedrohung durch islamistische Einzeltäter, die jederzeit und überall zuschlagen könnten.
  • Die AfD Bayern wird als Verdachtsfall beobachtet. Innenminister Herrmann äußert sich zum zuletzt oft gemäßigteren Auftreten der AfD im Freistaat.
  • Ein dritter AfD-Landtagsabgeordneter wird nun wegen extremistischer Äußerungen als Einzelperson überwacht. Dafür gelten besondere Hürden.
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Innenminister Herrmann nennt die Bedrohungslage durch Islamisten „unverändert hoch“. Der AfD nimmt er eine Strategie der Mäßigung in jüngster Zeit nicht ab. Drei Abgeordnete stehen im Fokus des Verfassungsschutzes.

Von Johann Osel

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Die Bedrohungslage durch islamistische Anschläge bewerten die Sicherheitsbehörden in Bayern als unverändert hoch. „Fanatisierte Einzeltäter können jederzeit und an allen Orten unvermittelt zuschlagen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Opferauswahl sei oft rein zufällig, zum Teil aber auch – wie beim Anschlag zuletzt auf den CSD in Berlin – Ausdruck der Ideologie.

Denn für Islamisten sei Homosexualität „ein todwürdiges Verbrechen“, aber auch Ausdruck einer angeblichen „Verkommenheit des Westens“. Die Zufälligkeit zeigte wiederum auch das Attentat auf eine Gewerkschaftsdemo in München im Jahr 2025. In diesen Tagen wurde nun der Angeklagte, ein 25-jähriger Afghane, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Innenminister stellte am Freitag die Halbjahresinformationen 2026 des Landesamts für Verfassungsschutz vor, gemeinsam mit dessen Präsidenten Manfred Hauser. Anders als der jährliche Verfassungsschutzbericht, in dem einzelne radikale Szenen etwa mit genauem Potenzial an Personen ausgewiesen werden, geht es hier meist um aktuelle Bedrohungen: von islamistischer Seite, von Rechts- und Linksextremen wie auch von ausländischen Spionen. Es sei wichtig, so Herrmann, den Angriffen „als überzeugte Demokraten selbstbewusst und verantwortungsbewusst entgegenzutreten.“

Schwerpunkt Islamisten: Einerseits bedient laut dem Bericht deren Propaganda Opfer-Narrative, wonach sich Muslime gegen eine ihnen feindlich eingestellte westliche Mehrheitsgesellschaft verteidigen müssten; auch mit Gewalt. Andererseits würden diese Narrative aufgrund der Lage in Nahost mit antisemitischen Versatzstücken angereichert. Dies verstärke die Durchschlagskraft und weite den Empfängerkreis über die islamistische Kernszene hinaus aus. Vor allem die sozialen Netzwerke spielen dabei eine Rolle, diese agieren oftmals an den Moscheen und Predigern im Land vorbei.

Innenminister Joachim Herrmann (rechts) gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Manfred Hauser, bei der Vorstellung von Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2026
Innenminister Joachim Herrmann (rechts) gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Manfred Hauser, bei der Vorstellung von Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2026
Foto: Florian Diettrich/dpa

Immer häufiger ist nach Herrmanns Worten festzustellen, dass sich junge, in ihrer Persönlichkeit noch wenig gefestigte Menschen leicht für den angeblich „gerechten Kampf“ der Islamisten begeistern ließen. Ein Beispiel sei ein erst 15-Jähriger aus dem Raum Augsburg, der bei dem Versuch, eine Bombe zu bauen, zwei Finger verloren habe.

Bayern habe aus dem Grund vor einigen Jahren die Entscheidung getroffen, unter besonderen Voraussetzungen auch Minderjährige beobachten und erfassen zu können. Dies sei wichtig, um frühzeitig Gefahren für die innere Sicherheit zu erkennen „und auch die Chance zur Umkehr zu eröffnen“.

Im Freistaat zähle man derzeit 29 islamistische Gefährder, sagte Verfassungsschutzchef Hauser. Sechs davon seien auf freiem Fuß, der Rest befinde sich im Ausland oder im Gefängnis. Die sechs Personen unterlägen einer „engmaschigen Betreuung“. Details nannte er auf Nachfrage nicht, um den Erfolg der Maßnahmen nicht zu gefährden. Unklar bleibt damit, ob sich Gefährder in Präventivhaft befinden; ein Instrument, gegen dessen Zulässigkeit sich der Freistaat Bayern gerade einer Klage am Bundesverfassungsgericht erwehren muss.

Auf der anderen Seite, sagte der Innenminister, instrumentalisierten Rechtsextremisten Straftaten von Zuwanderern oder Muslimen zur Hetze gegen die migrantische Community insgesamt: Dabei gehe es um einen Abwehrkampf gegen eine angebliche „Überfremdung oder Islamisierung'.“ Herrmann erkennt „eine neue Dimension“, ein gegenseitiges Aufschaukeln der beiden Szenen.

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Im Rechtsextremismus haben die Verfassungsschützer weiterhin die bayerische AfD im Blick. Sie wird als Verdachtsfall beobachtet, um zu prüfen, ob rechtsextremistische Kräfte im Landesverband die Oberhand haben. Öffentlich bemühe sich die AfD zwar um ein gemäßigtes Auftreten und werbe in wertkonservativen Kreisen um Akzeptanz, sagte Herrmann. Auch im Landtag hatte sich die AfD zuletzt gezügelt; so gab es etwa seit einem Jahr nur einen Ordnungsruf wegen einer verbalen Entgleisung. Eine „ernsthafte Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften“ finde jedoch weiterhin nicht statt, so Herrmann. Hier geht es unter anderem um die Nähe zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung (IB).

Wie bereits am Donnerstag bekannt wurde, beobachtet das Landesamt inzwischen einen dritten AfD-Landtagsabgeordneten als Einzelperson: Benjamin Nolte, Stimmkreis Weilheim-Schongau. Er ist seit Kurzem einer von fünf stellvertretenden Fraktionschefs. Bereits bekannt war, dass die AfD-Abgeordneten Rene Dierkes und Franz Schmid beobachtet werden. Hauser sagte am Freitag, bei einem vierten Abgeordneten werde die Maßnahme geprüft.

Politiker führten „Krieg gegen die deutsche Bevölkerung“

Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten besondere Hürden. Die Maßnahme ist nur bei Anzeichen zulässig, dass jemand sein Mandat „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2013 Grenzen der Beobachtung von Mandatsträgern definiert, die Verhältnismäßigkeit müsse mit Blick auf das freie Mandat jeweils genau geprüft werden; damals ging es um einen Linken-Politiker. Gegen Nolte werden etwa Äußerungen aufgeführt, wonach Politiker anderer Parteien „Krieg gegen die deutsche Bevölkerung“ führen. Diese hätten das Potenzial, das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und Staatsverfassung nachhaltig zu schädigen.

Auch propagiere Nolte das Konzept der „Remigration“, das vom Kopf der Identitären Bewegung, Martin Sellner, beworben wird. Bei Sellner, so Hauser, wären von solchen Massenabschiebungen auch Deutsche mit Migrationshintergrund betroffen. Der Begriff „Remigration“ sei vielseitig deutbar, Rückführungen von Menschen in ihre Heimat seien nicht verfassungswidrig. Anders liege der Fall, wenn damit eine rechtliche Schlechterstellung von Staatsbürgern mit Zuwanderungsgeschichte verbunden sei. Nolte sei ohnehin Unterstützer der Identitären, trete mit Aktivisten in Erscheinung.

Nolte erklärte auf Anfrage der Deutschen Presseagentur, er halte die Entscheidung für „lächerlich“. Basis seien wohl die Umfrageerfolge seiner Partei. Sein AfD-Kollege Dierkes hatte die Beobachtung auf Nachfrage der SZ vergangenes Jahr als „Ritterschlag“ bezeichnet.

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