Bayern:Verfassungsrichter stoppen Volksbegehren zum Flächenverbrauch

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Beton statt Wiese: Baustelle an der umstrittenen Isentalautobahn in Bayern. (Foto: Stephan Goerlich)
  • Trotz fast 50 000 eingereichter Unterschriften muss die Staatsregierung das Volksbegehren zur Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch in Bayern nicht durchführen.
  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stoppt einen entsprechenden Antrag eines Aktionsbündnisses.
  • Die kommunale Planungshoheit würde durch die Ziele des Begehrens unzulässig eingeschränkt, so das Gericht.

Das von Naturschützern beantragte Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" ist unzulässig. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, bei der Urteilsverkündung in München. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren. Beim sogenannten Flächenfraß ist Bayern derzeit bundesweit absoluter Spitzenreiter. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Regensburger Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt hervor. Danach wurden im Freistaat von 2012 bis 2015 pro Tag 12,1 Hektar in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Auf Platz zwei folgt Niedersachsen mit 9,7 Hektar.

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Das Volksbegehren zählt bisher zu den erfolgreichsten in Bayern. Die Unterstützer, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, sammelten binnen weniger Wochen mehr als 48 000 Unterschriften - deutlich mehr als die notwendigen 25 000 - und reichten sie im März beim bayerischen Innenministerium ein.

Das Innenministerium hatte den Antrag für das Volksbegehren jedoch aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Es argumentierte ähnlich wie nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof: Der dazugehörige Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, "ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen", begründete das Ministerium damals seine Entscheidung.

Ludwig Hartmann, Grünen-Politiker und Sprecher des Volksbegehrens reagierte sehr enttäuscht. "Das Urteil wird uns im Kampf gegen die fortschreitende Zerstörung unserer Natur und Kulturlandschaft aber nicht aufhalten, auch wenn uns unser Volksbegehren nun verbaut ist", sagte er in einer ersten Reaktion. "Aber wir haben nun die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren Bündnispartnern ein neuerliches Volksbegehren vorzubereiten, das die Rahmenbedingungen für eine Höchstgrenze konkretisiert."

Der Chef des Landesbunds für Vogelschutz, Norbert Schäffer, sprach von einem "finsteren Tag für den Naturschutz in Bayern". Selbst die CSU habe anerkannt, dass der Flächenfraß eines der zentralen Umweltprobleme in Bayern sei. Aber bis auf freiwillige Maßnahmen wolle keiner etwas dagegen tun. Anders als die Initiatoren des Volksbegehrens setzt die CSU - wie der Gemeindetag und der Verband der Wohnungsunternehmen - nicht auf eine gesetzliche Obergrenze, sondern auf freiwillige Anreize zum sparsamen Flächenverbrauch, zum Bau höherer Gebäude und zum Rückbau zubetonierter Flächen.

Richard Mergner vom Bund Naturschutz erklärte, dass das Bündnis den Kampf gegen den Flächenfraß nicht aufgeben werde. "Wir werden ihn zu einem zentralen Thema im bevorstehenden Landtagswahlkampf machen", sagte er. "Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung die alltägliche Zerstörung unserer Landschaften ablehnt."

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