Süddeutsche Zeitung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof:Ist die bayerische Grenzpolizei verfassungswidrig?

Die Grünen wollen höchstrichterlich klären lassen, ob die Wiedereinrichtung der Grenzpolizei vor zwei Jahren und ihre Befugnisse mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind.

Bayerns Grenzpolizei beschäftigt an diesem Montag den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Grünen im bayerischen Landtag wollen höchstrichterlich klären lassen, ob die Wiedereinrichtung der Grenzpolizei vor zwei Jahren und ihre Befugnisse mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind.

Die Grünen sehen unter anderem Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip. Außerdem kritisieren sie die Zuständigkeit der Grenzpolizei, denn sie hat - wenn sie grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt - nicht nur landesrechtliche Befugnisse, sondern auch bundesrechtliche, beispielsweise bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs.

Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen etwa über die Balkanroute als Teil der Landespolizei wieder eingeführt und umfasste zunächst rund 500 Beamte. Bis 2023 plant das Innenministerium mit 1000.

Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist der Sonderweg ein Erfolg. Seit der Wiedereinführung der bayerischen Grenzpolizei seien die Fahndungserfolge deutlich nach oben gegangen, sagte er zu Jahresbeginn. 2019 seien nach erfolgreichen Fahndungen bayerischer Grenzpolizisten 785 Haftbefehle ausgestellt und 61 Wiedereinreisesperren verhängt worden, sagte Herrmann. Beim Herausfischen gefälschter Pässe lag die Zahl 2019 sogar um fast 60 Prozent höher als 2017.

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