Asylbewerber:Zu teuer!

VGH kritisiert Gebühr für Gemeinschaftsunterkünfte

Von dm, München

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist der Freistaat erneut mit seiner Praxis gescheitert, unter anderem von früheren Asylbewerbern hohe Unterbringungsgebühren zu verlangen, wenn diese nach ihrer Anerkennung weiter in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft leben. Die Regelung sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie verstoße nicht nur gegen das Gleichheitsgebot, sondern missachte zudem auch das Diskriminierungsverbot (Az. 12 N 20.25 29).

Der Beschluss vom 14. April, der nun bekannt wurde, beinhaltet eine Warnung, die sich direkt an den Freistaat richtet: Würde dieser die Räume in Asylunterkünften gemäß den kritisierten Konditionen an Flüchtlinge vermieten wollen, so kämen die damit befassten Stellen "bezogen auf das maßstabsbildend zugrunde gelegte Gebührenjahr 2017 wohl unweigerlich mit dem Straftatbestand des Mietwuchers" in Konflikt - und "möglicherweise sogar dem des Betruges".

Den Flüchtlingen ist nach Erkenntnis des mit dem Normenkontrollverfahren befassten VGH-Senats "mehr als das Doppelte des auf dem Mietwohnungsmarkt Üblichen" in Rechnung gestellt worden. Das zuständige Innenministerium widerspricht: "Fakt ist, dass ein Großteil dieser Gebühren vom Bund zu tragen ist" - im Rahmen der Sozialgesetzgebung. Die umstrittene Regelung ist außer Kraft gesetzt, sobald der Beschluss rechtskräftig wird. Dem Freistaat wurde nahegelegt, bereits erhaltene Gebühren zurückzuerstatten. 2018 hatte der VGH schon einmal Vorgaben zur Unterbringungsgebühr für unwirksam erklärt. Die daraufhin erfolgte Neufassung hielt der gerichtlichen Prüfung nun wieder nicht stand.

© SZ vom 30.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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