Tourismus in Pandemie-Zeiten:Urlaub mit Hindernissen

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: In Garmisch-Partenkirchen testet ein Hotel seine Gäste an einer eigenen Station. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Testpflicht, Inzidenz, Hygiene: Wer als Hotelier oder Gast gegen die Corona-Auflagen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Doch was genau gilt als Verstoß und wer kontrolliert den eigentlich? Darüber gibt es erstaunliche Auskünfte.

Von Maximilian Gerl und Lea Weinmann, München

Angeblich nehmen sie es auf diesem Bauernhof in Niederbayern mit den Corona-Auflagen nicht so genau. Seit Samstag ist Urlauben in Bayern dort wieder erlaubt, wo die örtliche Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter dem Schwellenwert 100 liegt. Wo nicht, dürfen nur Geschäftsreisende nächtigen. Kein Problem, antwortet jener Bauernhof mit angeschlossenen Appartements: Sollte bis zur Reise die Inzidenz noch nicht lang genug unter 100 sein, könne man der Familie trotzdem ein Zimmer vermieten - indem man ihren Urlaub als Geschäftsaufenthalt deklariere.

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