Angeblich nehmen sie es auf diesem Bauernhof in Niederbayern mit den Corona-Auflagen nicht so genau. Seit Samstag ist Urlauben in Bayern dort wieder erlaubt, wo die örtliche Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter dem Schwellenwert 100 liegt. Wo nicht, dürfen nur Geschäftsreisende nächtigen. Kein Problem, antwortet jener Bauernhof mit angeschlossenen Appartements: Sollte bis zur Reise die Inzidenz noch nicht lang genug unter 100 sein, könne man der Familie trotzdem ein Zimmer vermieten - indem man ihren Urlaub als Geschäftsaufenthalt deklariere.
Tourismus in Pandemie-Zeiten:Urlaub mit Hindernissen
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Testpflicht, Inzidenz, Hygiene: Wer als Hotelier oder Gast gegen die Corona-Auflagen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Doch was genau gilt als Verstoß und wer kontrolliert den eigentlich? Darüber gibt es erstaunliche Auskünfte.
Von Maximilian Gerl und Lea Weinmann, München

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