Manchmal dauert es eben, bis Bayerns Justiz ein Strafverfahren abschließen kann. Nur vor der Verjährung sollte es sein, sonst hätte sich ein Urteil erübrigt. Beim Vorwurf der Untreue zum Beispiel drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Frist, nach der ein Delikt endgültig verjährt, liegt beim Doppelten der Strafandrohung, also in dem Fall bei zehn Jahren, und zwar unabhängig davon, was in jenen zehn Jahren so alles unternommen worden war. Wenn sich also das Amtsgericht München im Frühjahr 2026 wegen des Vorwurfs der Untreue mit drei Zahlungen befasst, die am 22. März, am 24. März und am 4. April des Jahres 2016 geleistet wurden, dann pressiert es eben ein bisschen.
Dem Gericht jedenfalls. Wolfgang Reich, der heute Vorstand der Karwendelbahn in Mittenwald ist und das im Jahr 2016 auf gar keinen Fall gewesen sein will, hatte es da weniger eilig.

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Die Aktienmehrheit an der Karwendelbahn gehört seit 2012 zu Reichs recht undurchsichtigem Firmendickicht. Seither scheinen die Streitigkeiten mit der Gemeinde und mit den Behörden kein Ende mehr zu nehmen, und auch die entsprechenden Prozesse nicht. Laut der zuletzt verhandelten Anklage soll Reich an jenen drei Tagen im Jahr 2016 Zahlungen von der Karwendelbahn auf sein Konto in Höhe von jeweils 40 000 Euro veranlasst haben. Die zusammen 120 000 Euro wären demnach als Beraterhonorar getarnte Vorstandsbezüge gewesen, obwohl Reich wegen früherer Verstöße gegen das Aktienrecht zu jener Zeit gar nicht Vorstand hätte sein dürfen.
Schon am ersten Verhandlungstag Ende Januar hatte der Staatsanwalt nicht einmal diese Anklage vortragen können vor lauter Befangenheitsanträgen, Aussetzungswünschen, Verfahrensrügen und anderen Scharmützeln wegen Ladungen, Fristen, Protokollen, Akteneinsichten und Zustellungen. Das Verfahren wurde dann tatsächlich ausgesetzt, um weitere Verhandlungstage anzuberaumen. Die Terminfindung mit Reich und seinen insgesamt vier Verteidigern gestaltete sich offenbar schwierig. Irgendwann ging es aber weiter, bis das Gericht ein Urteil sprach – am 27. März.
Zahlung eins und Zahlung zwei waren da exakt seit fünf respektive drei Tagen verjährt. Dass das Gericht Reich für Zahlung drei im Zweifel freigesprochen hat, hat dieser gar nicht live mitbekommen. Denn er hatte sich mit Gehirnerschütterung, aber offenbar ohne Attest krankgemeldet. Ehe auch noch die dritte Zahlung verjährt wäre, urteilten die Vorsitzende und ihren Schöffen noch schnell in Reichs Abwesenheit. „Offensichtlich leben wir in keinem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik“, lautete dessen Kommentar hinterher.
Der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte, eröffnete der Freispruch anstelle der vollständigen Verjährung immerhin die Option auf eine weitere Verlängerung. Sie hat nach eigenen Angaben nun Berufung eingelegt.

