Selbst der Richter wundert sich. „Das hätte man im Gespräch lösen können“, sagt Felix Arnold, Vorsitzender der 6. Kammer am Regensburger Arbeitsgericht. Grund der Verwunderung ist, dass das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) und deren Dienstherr, der Freistaat Bayern, eine Professorin, stellvertretende Chef- und Leitende Oberärztin rauswarfen, weil sie angeblich 86 Minuten zu viel Arbeitszeit abgerechnet haben soll. Das UKR unterstellt der Medizinerin dabei böse Absicht und kündigte ihr dementsprechend wegen Arbeitszeitbetrugs. Ein Umstand, der den Verantwortlichen von UKR und Freistaat vor dem Arbeitsgericht ebenso auf die Füße fallen könnte wie mögliche Formfehler bei der Kündigung. Zudem scheint es hinter den Kulissen der Regensburger Uniklinik in der Ärzteschaft schon länger zu brodeln.
Es ist nicht der einzige aktuelle Fall von fragwürdigem Umgang mit einer Spitzenmedizinerin an einer bayerischen Universitätsklinik. In München warfen Präsident und Kanzler der Technischen Universität (TUM) vor zwei Jahren eine Leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Campus für präventive Sportmedizin und Sportkardiologie raus, nachdem sie ihren Vorgesetzten, einen renommierten Professor und Chefarzt, wegen eines angeblichen tätlichen Übergriffes angezeigt hatte. Der bestreitet den Vorwurf vehement. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen ihn kürzlich ein, doch entschieden ist der Fall nicht; die Frau hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt. Arbeitsrechtlich siegte sie in erster Instanz; aktuell läuft das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht München.
Auch wenn der Fall in Regensburg anders gelagert ist, so wirft das Vorgehen der Verantwortlichen dort ebenfalls Fragen auf, wie sich bei der Verhandlung am Arbeitsgericht zeigte. Der dem Verfahren mit dem Aktenzeichen Ca 2402/25 zugrundeliegende Vorgang spielte sich am 8. Oktober 2025 ab. Damals war am UKR eine Personalversammlung anberaumt. Die Leitende Ober- und Chefarzt-Stellvertreterin hatte an dem Tag frei, nahm aber ihr verbrieftes Recht wahr, an der Personalversammlung teilzunehmen. Die entsprechende Zeit ist als Arbeitszeit zu werten, so steht es im Gesetz und das ist im laufenden Prozess auch unstrittig. Die Versammlung begann um 10 Uhr und endete gegen 11.45 Uhr. Die Medizinerin allerdings stempelte erst um 13.11 Uhr aus. Das sei Arbeitszeitbetrug, befanden ihre Vorgesetzten. Der Vorstandsvorsitzende des UKR und Ärztliche Direktor kündigte der Frau zunächst fristlos, dann ordentlich.
Doch auf Nachhaken von Richter Arnold musste der Anwalt von UKR und Freistaat einräumen, dass es womöglich gar keine Regelung gibt, auf deren Grundlage der UKR-Chef die Kündigung im Namen des Arbeitgebers – das ist im konkreten Fall der Freistaat Bayern und nicht das UKR – aussprechen durfte. Womöglich also hat der Klinikchef seine Kompetenzen überschritten. Ein UKR-Sprecher wollte weder dazu noch zu anderen Fragen der Süddeutschen Zeitung Stellung nehmen, da es sich „um ein laufendes gerichtliches Verfahren“ handele. Auch der Personalrat ließ eine Anfrage unbeantwortet; er hatte der Kündigung nicht zugestimmt.
Deren Begründung könnte sich vor dem Arbeitsgericht als Bumerang für Freistaat und UKR-Spitze erweisen. Denn Arbeitszeitbetrug setzt einen Vorsatz voraus und die Beweislast liegt beim Freistaat, wie Richter Arnold betonte. Die Professorin, die gegen ihren Rauswurf klagt, begründet ihren längeren Verbleib am Tag der Personalversammlung ausschließlich dienstlich. Ihre unmittelbare Vorgesetzte sei an dem Tag ebenfalls nicht im Dienst gewesen, wovon sie als ihre Stellvertreterin erst erfahren habe, als sie an jenem 8. Oktober in die Klinik gekommen sei. Sowohl Patienten als auch Pflegepersonal und ärztliche Kollegen hätten sich deswegen an sie mit fachlichen Fragen gewandt. Sie habe alle Gesprächspartner genannt, sagte der Vorsitzende Richter, das Arbeitsgericht will all jene als Zeugen befragen.
Danach, dass sich der Freistaat und die Medizinerin außergerichtlich einigen, sieht es nicht aus. Seine Mandantin wolle ihren Arbeitsplatz behalten, sagte ihr Anwalt. Verständlich, befand der Richter, schließlich gebe es für spezialisierte Spitzenmedizinerin wenige berufliche Alternativen, Jobangebot samt entsprechender Vergütung und Karrierechancen seien eng begrenzt und überdies gehe es auch um den beruflichen Ruf der Frau. Die Verhandlung wurde vertagt.
Dass eine Unstimmigkeit über knapp 90 Minuten Arbeitszeit derart eskaliert, ist ein Hinweis auf interne Verwerfungen im UKR. Generell scheint in der Ärzteschaft am Universitätsklinikum Regensburg schon länger Unzufriedenheit mit der Personalführung zu existieren. Im November vorigen Jahres wendeten sich mehrere Ärztinnen und Ärzte an das in der Stadt gut vernetzte Internetportal regensburg-digital und beklagten eine Personalpolitik „ohne Plan und Konzept“. Bis zu 40 Arztstellen sollten am UKR eingespart werden, hieß es, befristete Verträge würden nicht verlängert, offene Stellen nicht neu besetzt, die Unsicherheit sei allgemein groß. Auch das Thema Arbeitszeit spielt dabei eine Rolle. Ärztinnen und Ärzte würden „regelmäßig aufgefordert, weniger Überstunden zu machen“, hieß es. Auch dazu äußerte sich das UKR auf Nachfrage nicht.

