U18-Wahl in BayernJugendliche stimmen erstmals online ab

Seit den 1990er-Jahren gibt es die U18-Wahlen. In diesem Jahr können die jungen Leute erstmals online mitmachen.
Seit den 1990er-Jahren gibt es die U18-Wahlen. In diesem Jahr können die jungen Leute erstmals online mitmachen. Stefan Puchner/dpa

Premiere für Bayerns Jugendliche: Bei der Kommunalwahl können sie diesmal online abstimmen – und testen damit ein Modell, das in Zukunft auch bei anderen Wahlen angewendet werden könnte.

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In neun Gemeinden und dem Landkreis Regensburg können Jugendliche vor den bayerischen Kommunalwahlen online bei der U18-Wahl mitmachen. Die Jugendwahl, die traditionell vor Wahlen auf Bundes- oder Landesebene stattfindet, soll die junge Generation an die Politik heranführen. Seit den 1990er-Jahren gibt es U18-Wahlen.

Wie der Bayerische Jugendring mitteilte, sei die U18-Kommunalwahl 2026 ein bundesweites Modellprojekt fürs Online-Voting. Ansonsten soll es aber auch heuer klassische, analoge Abstimmungen in Wahllokalen vor Ort geben.

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Die digitale Wahl soll außer im Kreis Regensburg noch in Augsburg, Dasing, Donauwörth, Lauf an der Pegnitz, Lappersdorf, Mellrichstadt, Pegnitz, Tutzing und Zeitlarn stattfinden. Gewählt werden dort die Ersten Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterinnen sowie Landräte oder Landrätinnen.

In diesen Gemeinden sollen alle 14- bis 17-Jährigen mit deutscher oder einer anderen EU-Staatsbürgerschaft eine persönliche Wahlbenachrichtigung von den Kommunen erhalten, damit sie online abstimmen können. In den Pilotorten wird es dafür keine herkömmlichen Wahllokale für die U18-Wahl geben, um Doppelabstimmungen zu vermeiden.

Die U18-Wahl läuft von 16. bis 27. Februar, die eigentliche Kommunalwahl ist dann am 8. März in Bayern. Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) sieht das Online-Projekt als Modell für künftige Abstimmungen: „Meine Vision ist, dass die Menschen in Bayern künftig auch bei Bürgerbegehren oder den Kommunal- und Landtagswahlen digital abstimmen können – selbstverständlich auf höchstem Sicherheitsniveau und unter Wahrung aller Wahlrechtsgrundsätze.“

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