Streit um Raubtier:Landrat will Wolf abschießen lassen

Wolf

Wölfe sind für die einen faszinierend, die anderen halten sie für eine Bedrohung für die Nutztiere. Der Streit um den Wolf wird jedenfalls sehr emotional geführt.

(Foto: Florian Eckl/dpa)

Ein Wolf hat im Landkreis Traunstein fünf Schafe gerissen. CSU-Politiker Siegfried Walch fordert daher den Abschuss des Tiers. Doch ist das gerechtfertigt?

Von Christian Sebald, Traunstein

Der Traunsteiner Landrat Siegfried Walch hat nie verhehlt, dass sich aus seiner Sicht die Weidehaltung von Rindern, Schafen und anderen Nutztieren und eine Wiederbesiedlung Bayerns durch Wölfe ausschließen. Deshalb müssen - so das Credo von Walch - die Raubtiere von Oberbayern und vor allem den Almen dort ferngehalten werden. Es ist also in gewisser Weise konsequent, dass Walch jetzt per Antrag an die Regierung von Oberbayern fordert, den Wolf abschießen zu lassen, der Anfang November bei Bergen fünf Schafe gerissen hat. Ob der CSU-Mann damit Erfolg haben wird, darf bezweifelt werden. Und zwar nicht nur deshalb, weil der Wolf womöglich längst über alle Berge ist und die Traunsteiner Jäger seiner nicht mehr habhaft werden könnten, selbst wenn es ihnen erlaubt werden würde. Sondern vor allem, weil der bayerische "Aktionsplan Wolf" von 2019 hohe Hürden für eine solche Entnahme vorsieht, wie der Abschuss eines Wolfs im Bürokraten-Deutsch heißt.

Wölfe zählen zu den am strengsten geschützten Tieren. Ihr Abschuss ist nach europäischem und deutschen Naturschutzrecht nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Dazu zählt in allererster Linie der Schutz von Leib und Leben von Menschen. In der Regel sind Wölfe sehr menschenscheu, sie meiden jeden Kontakt zu ihnen. Sollte es doch einmal zu Begegnungen kommen, handelt es sich meist um Zufallskontakte, die Wölfe bleiben auf Distanz und entfernen sich schnell. Sollte ein Wolf keine natürliche Scheu vor Menschen zeigen, von sich aus die Nähe zu ihnen suchen oder sogar welche angreifen, ist das natürlich ein Grund, ihn sofort zum Abschuss freizugeben.

Voraussetzung dafür, so heißt es im Aktionsplan Wolf, ist aber in jedem Fall "das Vorliegen einer konkreten Gefahr". Dass eine solche schon vorhanden ist, wenn ein Wolf - wie bei den Rissen von Bergen - nachts in der Nähe von Wohnhäusern unterwegs ist, wird von Experten in aller Regel bestritten. So hatte erst unlängst ein Sprecher des Landesamts für Umwelt (LfU) erklärt, dass es für die Bewohner eines etwas abgelegenen Bauernhofes ungefährlich sei, wenn ein Wolf bei Nacht durch die Hofstelle streift. Das LfU ist die Behörde, von der die entscheidende Stellungnahme kommt, ob ein Abschussantrag wie der des Traunsteiner Landrats gerechtfertigt ist oder nicht.

Wolfsabschüsse sind laut "Aktionsplan Wolf" außerdem auch möglich, wenn ein Wolf Rinder, Schafe oder andere Nutztiere angreift und tötet oder schwer verletzt. Voraussetzung für einen Abschuss aus diesem Grund ist aber, dass die Tiere vor Wolfsangriffen geschützt waren oder sich auf Almen aufgehalten haben, wo der Aufwand für ihren Schutz den Bauern nicht zugemutet werden kann. Vor allem Letzteres wird von Umweltverbänden wie dem Bund Naturschutz (BN) massiv kritisiert. Als bester Schutz vor Wölfen gelten stabile Abwehrzäune mit Elektrolitzen und Untergrabschutz. In Regionen, in denen sich Wölfe aufhalten, bezahlt der Freistaat solche massiven Schutzzäune den Landwirten zu hundert Prozent.

Bei zurückliegenden Wolfsangriffen auf Nutztiere hat sich freilich sehr oft herausgestellt, dass die vorhandenen Zäune um die Nutztiere nicht geeignet waren, sie vor den Raubtieren zu sichern. Ein Paradebeispiel dafür sind die Attacken des Wolfsrudels im fränkischen Veldensteiner Forst auf zwei Wildgatter im März 2021, bei denen 25 Stück Rot-, Dam- und Muffelwild getötet worden sind. Seit beide Gatter mit entsprechend stabilen Schutzzäunen ausgestattet worden sind, werden sie von dem Rudel gemieden. Auch Herdenschutzhunde sind ein sehr guter Schutz für Nutztiere. In jedem Fall aber gilt laut "Aktionsplan Wolf": Ein Wolf darf wegen eines Angriffs auf Nutztiere nur abgeschossen werden, wenn feststeht, dass letztere entsprechend gut vor den Attacken geschützt waren oder ihre Weide nicht schützbar war. Zuständig für die Beurteilung ist eine Kommission unter Führung des LfU.

Angesichts dieser Hürden sind sie sich beim BN, aber auch der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe "ziemlich sicher", dass die Initiative des Traunsteiner Landrats Walch keinen Erfolg haben wird. Aber auch wenn sie ihn hat, würde das immer noch nicht bedeuten, dass der Wolf auch abgeschossen werden darf. Zumindest beim BN sagen sie schon jetzt, dass sie "eine Klage gegen einen solchen Genehmigungsbescheid prüfen werden".

Zur SZ-Startseite
Alpen: Fernblick über das Balderschwanger Tal

SZ PlusCorona-Pandemie
:Warum der Alpenraum ein Impfproblem hat

Deutschland, die Schweiz und Österreich haben in Westeuropa die niedrigste Impfquote. Religionswissenschaftler Michael Blume erklärt, wo Menschen besonders anfällig für Verschwörungsmythen sind - und was das mit den Bergen zu tun hat.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: