Landgericht TraunsteinProzess gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande

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Am Landgericht Traunstein sind vor allem wegen seiner grenznahen Lage schon viele größere Schleuserprozesse verhandelt worden.
Am Landgericht Traunstein sind vor allem wegen seiner grenznahen Lage schon viele größere Schleuserprozesse verhandelt worden.
Uwe Lein/dpa

Bei einem der Angeklagten soll es sich um einen Anführer des internationalen Schleusernetzwerks „Al Sarawi“ handeln. Neben Hunderten Schleusungen wird am Landgericht Traunstein von Dienstag an auch wegen zweier Todesfälle, wegen versuchten Mords sowie wegen Anstiftung zu Mord, Raub und Vergewaltigung verhandelt.

Von Matthias Köpf, Traunstein

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Unter den Staatsanwälten in der oberbayerischen Kreisstadt Traunstein finden sich etliche Spezialisten für internationale Ermittlungen gegen Schleuserbanden und organisierte Kriminalität. Diese Ermittler arbeiten besonders intensiv mit der Bundespolizei und der bayerischen Grenzpolizei sowie mit Staatsanwälten im Ausland und mit europäischen Polizei- und Justizbehörden zusammen. Vor einigen Monaten ist ihnen auf diese Weise ein Schlag gegen eine mutmaßliche Schleuserbande gelungen, der nun zu einem aufwendigen Prozess am Traunsteiner Landgericht führt.

Von diesem Dienstag an werden dort vier gebürtige Syrer vor Gericht stehen, die zumindest nach Überzeugung der Staatsanwälte einem internationalen Schleusernetzwerk namens „Al Sarawi“ angehören. Diese Organisation wiederum soll schon seit einer ganzen Weile für einen Großteil aller Schleusungen auf der sogenannten Balkanroute von Syrien bis Deutschland verantwortlich sein. Einen jener vier Angeklagten halten die Staatsanwälte für einen der Anführer von Al-Sarawi in Deutschland. Verhandelt wird in Traunstein nicht nur wegen zahlreicher einzelner Schleusungen von insgesamt mehreren Hundert zahlenden Kunden, sondern auch wegen zweier Todesfälle, wegen versuchten Mords und wegen Anstiftung zu Mord, Raub und Vergewaltigung.

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Denn der mutmaßliche Anführer, der sich für den Prozess die Dienste von vier Verteidigern gesichert hat, soll nach Überzeugung der Traunsteiner Ankläger unter anderem einen Mordanschlag auf einen Mann in Syrien in Auftrag gegeben haben. Dieser Mann überlebte den befohlenen Angriff durch vier Männer demnach knapp. Doch einer von mehreren Schüssen in seine Brust soll sein Rückenmark durchdrungen haben, sodass er seit dem Anschlag teilweise gelähmt ist.

Bei dem Opfer handelt es sich nach den Erkenntnissen der Ermittler um den ehemaligen Schwiegervater des Angeklagten, den dieser als Schuldner betrachtet haben soll. Schließlich habe er nach seinem eigenen Empfinden dessen Tochter gekauft und bezahlt, doch diese habe sich später von ihm getrennt.

Dieser mutmaßliche Auftrag wurde offenbar ausgeführt, wenn auch nicht mit dem bestellten tödlichen Ausgang. Die Strafverfolger schreiben dem Hauptangeklagten dazu aber noch weitere ähnliche Aufträge und Anstiftungen zu, die nicht in die Tat umgesetzt worden sind. So soll der Mann Helfer gesucht haben, die seine inzwischen in der Türkei lebende Ex-Frau töten oder ihr mindestens extreme Gewalt antun – am besten mit einem Video davon als Beleg. Auch der neue, aktuell in Berlin lebende Ehemann jener Frau sollte demnach zum Ziel eines Mordanschlags oder mindestens einer schweren Gewalttat werden.

Dass es dazu nicht gekommen ist, schreiben die Traunsteiner Staatsanwälte hauptsächlich dem Umstand zu, dass die Angeklagten vorher als Schleuser aufgeflogen sind.  Die Ermittlungen wurden nach früheren Angaben in insgesamt 13 Ländern geführt und haben die Strafverfolger nicht nur auf die Spur jener vier Männer in Deutschland gebracht, sondern auch auf die Spur vieler anderer Mitglieder der Organisation in anderen Ländern.

Ausgangspunkt für all das war demnach die Nacht auf den 16. Mai 2022. In jener Nacht haben Beamte der Grenzpolizeiinspektion Raubling an der Raststätte Samerberg an der A 8 einen BMW mit Hannoveraner Kennzeichen kontrolliert und darin drei eingeschleuste Syrer entdeckt – offenbar Kunden jenes Schleusernetzwerks, dem sie für den kompletten Weg bis Deutschland zwischen 4500 und 5500 Euro bezahlt haben sollen. Nach Angaben der Ermittler bewegen sich diese Summen eher am unteren Rand der üblichen Tarife.

Für solche sogenannten Garantieschleusungen mit fest zugesagter Ankunft in Deutschland soll der Schleuserring bis zu 12 000 Euro pro Person genommen haben, je nach Route und Service für die Geschleusten. Für die Schleuser beläuft sich der angenommene Gesamtgewinn auf mehrere Millionen Euro.

Bezahlt wird üblicherweise nach Ankunft über sogenannte Hawaladare, Vermittler in einem auf Bargeld und persönlichem Vertrauen basierenden informellen Zahlungssystem in der islamischen Welt. Einem der vier Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Zahlungsverkehr für die Schleuser abgewickelt zu haben. Zugleich soll er Opfer von zwei seiner jetzigen Mitangeklagten geworden sein, die einen Raubüberfall auf ihn geplant und in Auftrag gegeben hätten.

Bei skandinavisch-winterlichem Wetter wurde eine Frau völlig entkräftet noch in Belarus im Wald zurückgelassen

Die große Masse der Einzelfälle, welche die Staatsanwälte untersucht und nun zu einer Anklage zusammengefasst haben, machen aber Dutzende Schleusungen mit zusammen Hunderten Geschleusten aus. Meist führten sie über die sogenannte Balkanroute, teils aber auch weiter östlich über Belarus und Polen oder Lettland.

Bei einer solchen Gelegenheit sollen nach Überzeugung der Traunsteiner Staatsanwälte im April 2023 zwei Frauen aus Syrien ums Leben gekommen sein. Die beiden Schwestern, damals etwa 31 und 39 Jahre alt, sollten demnach mit vier anderen Geschleusten zu Fuß von Weißrussland über die Grenze nach Lettland gehen, wurden aber bei skandinavisch-winterlichem Wetter völlig entkräftet noch in Belarus im Wald zurückgelassen.

Schließlich erreichten sie laut den Erkenntnissen der deutschen Staatsanwälte doch noch irgendwie Lettland, wo eine von ihnen einige Tage später im Krankenhaus starb. Die andere Schwester wurde demnach zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Gruppe von der lettischen Polizei erst versorgt und einen Tag später nach Belarus zurückgewiesen. Dort soll sie kurz darauf wiederum im Wald gestorben sein.

Die Ermittler werten das als Einschleusen mit Todesfolge. Wie das Gericht das und den gesamten Fall beurteilen wird, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn die Kammer nimmt sich Zeit für das komplexe Verfahren. Nach dem Auftakt am Dienstag sind vorerst 23 weitere Prozesstage angesetzt. Ein Urteil könnte es demnach am 18. Dezember geben.

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