Landgericht Traunstein:Schleuser zu zehn Jahren Haft verurteilt

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Die Bundespolizei kontrolliert einen Grenzübergang. (Foto: Lars Penning/dpa)

Unter teils lebensgefährlichen Bedingungen brachte ein Schleuser Dutzende Menschen nach Deutschland. Er kassierte dafür eine insgesamt fünfstellige Summe. Nun muss der Mann für lange Zeit in Haft.

Manche Migranten waren im Kofferraum eingepfercht oder kauerten auf Ladeflächen – unter teils lebensgefährlichen Bedingungen kamen sie nach Deutschland. Das Landgericht Traunstein hat nun den betreffenden Schleuser zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte. Der mehrfach vorbestrafte 32-Jährige mit türkischer Staatsangehörigkeit war laut Urteil für elf Fälle im vergangenen Jahr verantwortlich. Den Ermittlungen zufolge wurden dabei 80 Menschen, darunter zehn Kinder, über verschiedene Grenzübergänge nach Deutschland gebracht. Dafür soll der Mann mindestens 54 000 Euro kassiert haben. Zumeist soll er die Schleusungen organisiert haben, nur in einem Fall soll er selbst teilweise am Steuer gesessen haben. In acht der Fälle hatten die Schleuserfahrzeuge zu wenige Sitzplätze; die Insassen waren ungesichert. Bei einem Unfall hätten ihnen lebensgefährliche Verletzungen gedroht.

Erst im November hatte das Landgericht Traunstein einen Schleuser zu 15 Jahren Haft unter anderem wegen Einschleusens mit Todesfolge verurteilt: Er war mit seinem mit 22 Migranten besetzten Kleinbus auf der Flucht vor der Polizei in eine Leitplanke geschleudert, sieben Insassen starben. Die Ermittlungen im jüngsten Fall liefen gebündelt bei der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Bundespolizeiinspektion Freilassing.

Das 2018 eingeführte „Traunsteiner Modell“ habe sich bewährt, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, Wolfgang Beckstein. Bei der organisierten Schleusungskriminalität wirkten sich die Spezialisierung, der enorme Ermittlungsaufwand und der stetige Ausbau der internationalen Kontakte positiv aus. „Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hinterleute oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Er war im Prozess nicht geständig.

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