Seit Anfang April dürfen Tankstellen ihre Spritpreise nur noch einmal am Tag erhöhen: um Punkt 12 Uhr mittags. Die Bundesregierung will damit das ständige Auf und Ab nach Ausbruch des Iran-Kriegs an den Zapfsäulen eindämmen. Neue Auswertungen zeigen nun allerdings, dass sich viele Tankstellen offenbar nicht an die Regel halten. Besonders auffällig sind dabei die Anbieter in Bayern.
Für die Analyse wertete das Verbraucherportal Mehr-Tanken.de von der Zeitschrift Auto Motor und Sport Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt aus. Erfasst wurden Verstöße im Zeitraum vom 1. April bis zum 11. Mai. Bundesweit registrierte das Portal bei knapp 20 Prozent der Tankstellen mindestens eine unerlaubte Preiserhöhung.
In Bayern liegt der Anteil bei 25,6 Prozent – der höchste Wert bundesweit. Demnach sind 676 von 2641 erfassten Tankstellen im Freistaat betroffen, insgesamt wurden dort 4451 Verstöße gezählt.
Automatisiert und nach eigenen Angaben „lückenlos“ erfasst das Kartellamt die Abweichungen. Von dort aus werden sie an die zuständigen Vollzugsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, die Verfahren einleiten und Sanktionen verhängen können. Denn auf Verstöße gegen die Zwölf-Uhr-Regel stehen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro.
Welche Stelle in den Bundesländern zuständig ist, variiert. Und in Bayern? Laut Bundeskartellamt und einer Sprecherin des ADAC scheint es da Unklarheiten zu geben. Der Freistaat gehöre zu mehreren Ländern, von denen dem Kartellamt bislang noch keine konkreten Behörden und Ansprechpartner genannt wurden.
Seit Anfang April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen – und zwar im Zeitfenster von 12.00 Uhr bis 12.01 Uhr am Mittag. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Tankstellenbetreiber weisen die Vorwürfe systematischer Verstöße zurück und verweisen auf technische Probleme bei der Übermittlung von Preisänderungen. In den Auswertungen schlägt sich das nicht nieder: Änderungen zwischen 11.30 und 12.30 Uhr werden in der Analyse nicht als Verstoß gewertet.
Der ADAC kritisiert die Situation scharf. Wenn sich Tankstellen tatsächlich nicht an die Regel hielten, müsse das Konsequenzen haben, sagt eine Sprecherin. Die Zwölf-Uhr-Regel sei schließlich eingeführt worden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz zu verschaffen und das ständige Auf und Ab der Preise einzudämmen. „Wenn man sich darauf nicht verlassen kann, wird die Regel ad absurdum geführt“, sagt sie. „Im Moment haben diese Verstöße offenbar keine Konsequenzen“, so die Sprecherin. Das könne aus Verbrauchersicht nicht so bleiben.
Im bayerischen Wirtschaftsministerium sieht man die Situation indes anders. Die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden ergebe sich bereits aus der bayerischen Zuständigkeitsverordnung und sei dem Bundeskartellamt am 5. Mai offiziell mitgeteilt worden, teilt ein Sprecher mit. Das Ministerium widerspricht damit zumindest teilweise dem Eindruck, die Zuständigkeiten im Freistaat seien bislang ungeklärt.
Gleichzeitig räumt man ein, dass die Ahndung möglicher Verstöße kaum angelaufen ist. Demnach hätten die Kreisverwaltungsbehörden bislang noch keine Datenpakete der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhalten. Entsprechende Verfahren dürften deshalb bislang noch nicht eingeleitet worden sein.
Auf die Frage, ob es vor Einführung der Regelung Absprachen zwischen Freistaat, Bundeskartellamt und möglichen Vollzugsbehörden zur praktischen Umsetzung gegeben habe, reagiert das Ministerium mit Kritik an der Bundesebene. Die Länder seien „hinsichtlich Vollzugsfragen bundesseitig nicht gehört“ worden, heißt es. Offen geblieben seien insbesondere Fragen rund um große Tankstellenketten und die Zuständigkeit für deren Preisgestaltung.


