Drohender ProzessStreit um Landtags-Empfang – Aigner kontert AfD-Klage

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Beim Sommerempfang des bayerischen Landtags in Schloss Schleißheim kommen alljährlich etwa 3500 Gäste – auf Einladung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner.
Beim Sommerempfang des bayerischen Landtags in Schloss Schleißheim kommen alljährlich etwa 3500 Gäste – auf Einladung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Peter Kneffel/dpa

Der Sommerempfang des Landtags ist ein Highlight im bayerischen Veranstaltungskalender. Die Einladungen sind begehrt. Nachdem die Gastgeberin einen Gästevorschlag eines AfD-Abgeordneten abgelehnt hatte, droht nun ein Prozess.

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Eine verweigerte Einladung für den Sommerempfang des bayerischen Landtags könnte bald ein Fall für die Justiz werden. Nach eigenen Angaben will die AfD-Fraktion gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner klagen, weil diese für die große Feier auf Schloss Schleißheim am 22. Juli einen Gästevorschlag des AfD-Abgeordneten Benjamin Nolte zurückgewiesen hat. Die AfD, die schon mehrfach erfolglos gegen Aigner beziehungsweise den Landtag vor Gericht gezogen ist, argumentiert, die Landtagspräsidentin habe ihre Neutralitätspflicht verletzt.

„Die Landtagspräsidentin sollte politisch neutral auftreten. Leider instrumentalisiert sie ihr Amt jedoch, um Einfluss im politischen Meinungskampf auszuüben“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Christoph Maier.

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Der Landtag wies die Vorwürfe und Kritik der AfD umgehend zurück: „Die Unterstellung, die Landtagspräsidentin würde einen ‚Meinungskampf‘ im Zusammenhang mit Einladungen zum Sommerempfang auf Schloss Schleißheim führen, ist Unfug“, teilte die Pressestelle mit. Es sei zutreffend, dass Aigner dem Einladungswunsch nicht gefolgt sei, jedoch nur, weil die vorgeschlagene Begleitperson sich zuvor „auf X (Twitter) rechtsextremistisch geäußert“ habe.

Der Landtag widersprach aber der AfD-Darstellung, wonach die Entscheidung gegen die Einladung auf Verlautbarungen des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD basiere. Zwar seien im Gutachten des Verfassungsschutzes Tatsachen zur betreffenden Person erwähnt, „die berücksichtigt wurden“, dies bedeute aber keine Bewertung des Gutachtens. „Grundlage der Entscheidung ist das individuelle Verhalten der betroffenen Person“, hieß es weiter.

Ferner stünden rechtsextreme Agitation und Theorien, die etwa den humanitären Einsatz für Asylsuchende als „Bevölkerungsaustausch“ oder „Ersetzungsmigration“ diskreditieren, im Widerspruch zum Motto des Festes „Ehrenamt in der Kommunalpolitik“. Einzelfallbezogen sei daher davon abgesehen worden, „externe Personen, die erkennbar eine Nähe zu solchen Theorien haben, zu dem Sommerempfang einzuladen“.

Der Landtag betonte zudem, dass es sich bei dem Fest um einen außerparlamentarischen Empfang handle. Bei diesen seien „weder der Schutzbereich des freien Mandats noch die Wahrnehmung effektiver Opposition berührt“. Daher nehme sich die Landtagspräsidentin, „die persönlich zu dem Sommerempfang einlädt, die Freiheit heraus, zu entscheiden, wer eine Einladung erhält oder aus sachlichen Erwägungen heraus nicht eingeladen wird“. Einen Anspruch auf Einladung gebe es nicht.

Zum Sommerempfang werden jedes Jahr rund 3500 Gäste geladen, darunter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an der Spitze, Abgeordnete, Kabinettsmitglieder, Vertreter der Justiz, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus den Bereichen Kultur und Sport. Eingeladen sind zudem immer auch Ehrenamtliche aus dem ganzen Freistaat. Jeder Abgeordnete kann auch Vorschläge für Einladungen machen.

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