WissenschaftBayern führt Strafenkatalog für Studierende ein – und verspricht eine Milliarde für marode Gebäude

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Künftig soll es bei Fehlverhalten von Studierenden einen Art Strafenkatalog geben. (Symbolfoto)
Künftig soll es bei Fehlverhalten von Studierenden einen Art Strafenkatalog geben. (Symbolfoto) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Bayern führt einen Strafenkatalog für Studierende ein, der von Rügen bis zur Exmatrikulation bei antisemitischen Übergriffen oder körperlichen Angriffen reicht.
  • Das Kabinett kündigte an, eine Milliarde Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes für 120 Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Hochschulen zu investieren.
  • Für Neubauten an den Uni-Kliniken München, Würzburg und Augsburg werden rund neun Milliarden Euro investiert.
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Das Kabinett von Markus Söder befasst sich mit einer Reihe von Wissenschaftsthemen. In den kommenden Jahren fließen viele Milliarden an Uni-Kliniken und Hochschulen. Störenden Studenten droht in Zukunft der Rauswurf.

Von Thomas Balbierer

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Bayern verschärft das Hochschulrecht. Nach Plänen des Ministerrats soll künftig eine Art Strafenkatalog für Studierende in das bayerische Hochschulinnovationsgesetz aufgenommen werden. Dieser umfasst mehrstufige Ordnungsmaßnahmen von der Rüge über den Ausschluss von Lehrveranstaltungen bis hin zum Rauswurf. Die sogenannte Exmatrikulation von Studierenden soll laut dem Kabinettsbeschluss bei körperlichen Angriffen oder anderweitigen Übergriffen auf Angehörige von Hochschulen Anwendung finden. Außerdem soll Personen die Uni-Anmeldung verwehrt werden, wenn sie rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt wurden, „die den Studienbetrieb gefährden oder stören können“.

Hintergrund der vorgesehenen Gesetzesänderung sind antisemitische Übergriffe auf jüdische Studierende in Deutschland. „Bayern duldet keinen Antisemitismus an seinen Hochschulen und setzt ein klares Signal von null Toleranz“, heißt es im Bericht des Kabinetts. Geahndet werden sollen damit nicht nur körperliche Attacken, sondern auch Drohungen oder politisch umstrittene Äußerungen wie „From the River to the Sea“. Im Kontext des Nahost-Konflikts wird der Ausruf von vielen als israelfeindlich kritisiert und wurde vom Bundesinnenministerium untersagt. Verwaltungsrichter, auch in Bayern, haben darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Parole nicht generell strafbar ist. Es komme „auf die Umstände des Einzelfalls“ an, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

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Mit Blick auf Meinungsfreiheit und die Freiheit der Wissenschaft ist ein Strafenkatalog ein sensibles Unterfangen. Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) rief die zuständigen Hochschulleitungen auf, „umsichtig“ mit den Sanktionen umzugehen. Ihm sei wichtig, dass Hochschulen auch weiterhin „ein Ort sind von Meinungspluralismus“. Der Übergang zwischen Erlaubtem und Verbotenem sei „fließend“, sagte der Minister. Am Ende müsse aber stets die Hochschulleitung entscheiden. Die Exmatrikulation sei ein „scharfes Schwert“. Auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mahnte „Verhältnismäßigkeit“ an, „ist ja klar“. Die Frage, welche Konsequenzen die neuen Regeln etwa für das propalästinensische Protestcamp im Münchner Uni-Viertel gehabt hätten, blieb unbeantwortet.

Die Grünen unterstützen landesweit einheitliche Regelungen, nennen den geplanten Strafenkatalog aber „äußerst heikel“. Verena Osgyan, grüne Sprecherin für Wissenschaft und Hochschulen im Landtag, kündigte an, die Gesetzesänderung intensiv prüfen zu wollen. „Klar ist: Ordnungsrecht darf jedenfalls nicht dafür missbraucht werden, missliebige Meinungen zu untersagen.“

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Als die Pläne Anfang des Jahres bekannt wurden, reagierte der Landesstudierendenrat zurückhaltend. „Studierende dürfen durch einen Strafenkatalog nicht in Angst versetzt werden, willkürlich oder unverhältnismäßig exmatrikuliert werden zu können“, teilte eine Sprecherin mit. „Exmatrikulation stellt den schwersten Eingriff in das Studierendenverhältnis dar und darf nur als letztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen und unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze angewandt werden.“

Man verurteile antisemitische Vorfälle „aufs Schärfste“, schrieben die Studierendenvertreter in einer Stellungnahme an die SZ. „Hochschulen müssen Orte sein, an denen Diskriminierung, Hass und Ausgrenzung keinen Platz haben. Entsprechend befürworten wir wirksame Maßnahmen, um antisemitischem Verhalten konsequent entgegenzutreten und Betroffene zu schützen.“

Das bayerische Kabinett befasste sich am Dienstag mit einer Reihe weiterer Wissenschaftsthemen. Söder und Blume kündigten an, Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Hochschulen zu investieren. Innerhalb von vier Jahren soll eine Milliarde Euro in 120 Maßnahmen fließen.

Saniert werden sollen zum Beispiel das Walter-Schottky-Institut an der Technischen Universität München, die Zentralbibliothek an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg oder Dächer an der Uni Regensburg. Geld für Instandsetzungen soll auch an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg fließen. Dort sind Uni-Gebäude schon seit Längerem für schwangere oder stillende Frauen gesperrt, weil sie mit giftigen Stoffen belastet sind.

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„Mich hat das ehrlicherweise betrübt“, sagt Wissenschaftsminister Blume über tropfende Dächer und geschlossene Hörsäle. Das sei „nicht bayernlike“. Mit der angekündigten Bauoffensive schaffe man es, „deutlich vor die Lage zu kommen“, auch wenn der riesige Gebäudebestand der bayerischen Hochschulen „eine Daueraufgabe“ bleibe.

„Der Sanierungsstau bei den Hochschulen ist inzwischen auf rund zehn Milliarden Euro angewachsen“, kritisierte der SPD-Finanzpolitiker Volkmar Halbleib. „Da wäre die Staatsregierung gut beraten, selbst viel mehr beizusteuern.“ Der Substanzverlust der Hochschulen sei so nicht zu stoppen, heißt es bei der SPD. Die Pläne seien „bestenfalls ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“.

Ebenfalls am Dienstag machte das Kabinett den Weg für die geplanten Neubauten an den Uni-Kliniken München, Würzburg und Augsburg frei. „Bei allen drei Maßnahmen handelt es sich um hochkomplexe Spezialbauten, die zusammen rund neun Milliarden Euro an Investitionen des Freistaats erfordern werden“, so Blume. Man werde für die drei Großprojekte drei unterschiedliche Wege beschreiten. In Würzburg sollen die Bauaufträge klassisch ausgeschrieben und vergeben werden, während am LMU-Klinikum in München-Großhadern ein „Totalunternehmer“ für alles gesucht wird. Das neue Universitätskrankenhaus in Augsburg soll in einer gemeinsamen Projektgesellschaft zwischen Freistaat und Privatunternehmen errichtet werden.

Während Blume in München und Würzburg bis Mitte der 2030er-Jahre mit einer Fertigstellung rechnet, werde der Aufbau in Augsburg ein paar Jahre länger dauern.

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