Tod im Schwimmkurs:Strafbefehl gegen Bademeister wegen fahrlässiger Tötung beantragt

Das Amtsgericht Aschaffenburg muss nun über einen Strafbefehl gegen einen Bademeister entscheiden. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Während eines Schwimmkurses verunglückt ein Fünfjähriger in Unterfranken und stirbt kurze Zeit später. Die Staatsanwaltschaft hatte während langer Ermittlungen unter anderem geklärt, wer die Aufsichtspflicht für den Bub hatte.

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Tod eines Fünfjährigen nach einem Unfall in einem Schwimmbad in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Bademeister einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Darüber müsse nun das Amtsgericht Aschaffenburg entscheiden, teilte die Behörde mit. Weitere Details wurden zunächst nicht genannt.

Der Bub hatte am 28. April 2023 an einem Schwimmkurs in dem Bad in Haibach (Landkreis Aschaffenburg) teilgenommen. Dabei war er laut Polizei mit dem Kopf unter Wasser geraten. Augenzeugen retteten das Kind aus dem Becken, es starb aber wenige Tage später.

Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen möglicher fahrlässiger Tötung. Zu klären war unter anderem, wer die Aufsichtspflicht für den Jungen hatte.

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