Bayerische Staatsregierung:Rechnungshof rügt "erhebliche Mängel" bei mehreren Immobilienkäufen

Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt in mehreren Punkten Kritik an der Staatsregierung.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt in mehreren Punkten Kritik an der Staatsregierung.

(Foto: Peter Kneffel/ dpa)

Der Freistaat soll bei mehreren Grundstückskäufen in den vergangenen Jahren zu viel gezahlt haben. Die Staatsregierung gerät unter Erklärungsdruck.

Die Staatsregierung gerät wegen teurer Immobilienkäufe unter Erklärungsdruck. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) beklagte am Dienstag "erhebliche Mängel" gleich bei mehreren Immobilienkäufen in den vergangenen Jahren, bei denen für Grundstücke mehr als der jeweilige Verkehrswert gezahlt wurde.

Bereits am Montag war die Staatsregierung in die Kritik geraten, weil sie das Grundstück für die neue Technische Universität Nürnberg nach Einschätzung des ORH zur einem überhöhten Kaufpreis erworben haben soll. Finanz- und Bauministerium wiesen die Vorwürfe zurück.

Im zweiten Quartal will der ORH detailliertere Ergebnisse vorlegen

Nun listet der ORH drei weitere Grundstückskäufe auf, die nach ORH-Darstellung sogenannte Überwertankäufe sind: das "Karmelitenkloster" in Straubing, ein weiteres Straubinger Grundstück sowie den "Himbeerpalast", ein historisches Siemens-Verwaltungsgebäude in Erlangen, in dem die Philosophische Fakultät der Friedrich-Alexander-Uni eine Heimat finden soll. "Allen Fällen war gemeinsam, dass der Kaufpreis - zum Teil deutlich - über dem gutachtlich festgestellten Verkehrswert lag und die Verwaltung den haushaltsrechtlich erforderlichen Nachweis nicht erbracht hat, dass diese Überwertankäufe wirtschaftlich waren", teilte der ORH mit.

Und weiter: "Dabei hat die Verwaltung weder nachgewiesen, dass die Überwertankäufe in fachlicher und liegenschaftlicher Hinsicht die jeweils einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung waren, noch dass sie die wirtschaftlichste Alternative darstellten." In drei Fällen seien zudem wesentliche Verfahrensschritte nicht oder nur unzureichend eingehalten worden, die vorgeschrieben seien.

"Nach Auffassung des ORH müssen Überwertankäufe eine absolute Ausnahme bleiben", hieß es. Dies gebiete auch Artikel 81 der Bayerischen Verfassung. Tatsächlich habe die Zahl der Überwertankäufe aber zugenommen: Zwischen 2009 und 2015 gab es demnach sechs Überwertankäufe, allein von Juli bis September 2018 dann die vier genannten Fälle und bis Sommer 2020 noch weitere vier Fälle. Im zweiten Quartal will der ORH detailliertere Prüfungsergebnisse dem Landtag vorlegen.

Das Finanzministerium erklärte dazu, es liege in allen angesprochenen Fällen "ganz klar kein Verstoß gegen die Verfassung vor". Der ORH überschreite die Grenzen der Auslegung der Bayerischen Verfassung. Kritik an der Staatsregierung kam von den Grünen in Landtag: "Der von den bayerischen Steuerzahlern gedeckte Blankoscheck sitzt dem CSU-Ministerpräsidenten bei seinen Einkaufstouren viel zu locker", teilte Fraktionschef Ludwig Hartmann mit.

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