Die Staatsregierung hat ihren bayerischen Energie-Härtefallfonds noch einmal um 500 Millionen Euro aufgestockt. Das hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag nach der Haushaltsklausur des Kabinetts bekannt gegeben. Die Fondssumme steigt damit auf 1,5 Milliarden Euro. Damit will die Staatsregierung neben kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Kliniken, Pflege-, Sozial- und Bildungseinrichtungen nun auch Bürgerinnen und Bürgern helfen, deren Existenzen wegen der Energiekrise gefährdet sind. Der Fonds gilt laut Söder für Nutzerinnen und Nutzer aller Heizformen. Hinzu kommen die ebenfalls schon vor längerem beschlossenen Bürgschaften der Förderbank LfA für Unternehmen in Geldnot, nochmals bis zu 500 Millionen Euro. Die Bürgschaften decken 80 bis 90 Prozent der Kreditsumme von maximal zehn Millionen Euro ab. Sowohl Härtefallfonds als auch Bürgschaften sind eine Ergänzung zu den Bundeshilfen. Sollten die insgesamt zwei Milliarden Euro nicht reichen, sei noch "Luft nach oben", sagte Söder. Darüber hinaus prüfe der Freistaat, Eon-Aktien in Höhe von derzeit rund 250 Millionen Euro auszulösen und diese Summe in die Bayerngas GmbH zu investieren, ein kommunales Unternehmen, zu deren Gesellschaftern unter anderem die Stadtwerke München und Augsburg gehören.
Alles werde solide aus dem geplanten Haushalt 2023 finanziert, sagte Söder, es gebe keine Sondervermögen, "keine Tricksereien". Neue Schulden will der Freistaat keine machen, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) schon kürzlich bei der Steuerschätzung angekündigt hatte. Der Etat sei "verfassungsrechtlich einwandfrei", sagte Söder mit Blick auf die Schuldenbremse. Es wird wieder einen Ein-Jahres-Haushalt geben, mit fast demselben Volumen wie im laufenden Jahr: 71 Milliarden Euro. Die Lage insgesamt bleibe angespannt, sagte Füracker am Sonntag, es sei "alles abgewogen, jeder Euro sozusagen", eine "komplizierte Architektur". Auch habe man die Beteiligung an den Entlastungen des Bundes, darunter das 49-Euro-Ticket, eingeplant. Mit dem Haushaltsentwurf wird sich nun der Landtag beschäftigen, es ist das Königsrecht des Parlaments.