Söder stellt keinen Strafantrag„Hurensohn“-Video: Keine Strafe für Grüne-Jugend-Chef Bobga

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Luis Bobga war bereits nach Veröffentlichung des Videos zurückgerudert.
Luis Bobga war bereits nach Veröffentlichung des Videos zurückgerudert. Foto: Michael Matthey/dpa
  • Das Ermittlungsverfahren gegen Grüne-Jugend-Chef Luis Bobga wegen eines beleidigenden Videos gegen CSU-Chef Markus Söder wurde eingestellt.
  • Söder stellte keinen Strafantrag innerhalb der dreimonatigen Frist.
  • Bobga hatte im Januar ein Video veröffentlicht, in dem er zu einem Bild von Söder den Begriff „Hurensohn" rappte.
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Im Januar sorgte das Video vom Chef der Grünen-Jugend zu CSU-Chef Söder nicht nur für viel Ärger, sondern auch für Ermittlungen. Nun kann er aufatmen.

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Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Grüne-Jugend-Chef Luis Bobga wegen eines beleidigenden Videos gegen CSU-Chef Markus Söder wurde eingestellt. Ohne Strafantrag gebe es keine Strafverfolgung, „da kann auch nicht das öffentliche Interesse drüber hinweghelfen“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft und verwies auf den fehlenden Strafantrag des bayerischen Ministerpräsidenten. Innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat hätte ein Strafantrag von Söder eingehen müssen. Zunächst hatte die Bild-Zeitung berichtet.

Im Januar hatte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nach der Anzeige einer unbeteiligten Person aufgenommen. Bobga hatte zuvor ein Video veröffentlicht, in dem er nach einem Song des Künstlers Haftbefehl rappte. Wie dieser benutzte der Co-Vorsitzende der Grünen Jugend dabei den Begriff „Hurensohn“. In Bobgas Video wurde dazu aber noch ein Bild von Söder eingeblendet. Anlass war offenbar Söders Vorschlag, einige finanzschwache Bundesländer zusammenzulegen.

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In der CSU und auch bei Söder war die Empörung darüber groß – einen Strafantrag reichte Söder aber dennoch nicht ein, weshalb das Verfahren nun ad acta gelegt wurde. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ließ Söder aber nicht einfach nur die Frist verstreichen, vielmehr sei explizit kein Strafantrag gestellt worden.

Bobga distanzierte sich von Video und „Hurensohn“

Bobga selbst hatte sich nicht zu Ermittlungen gegen ihn geäußert. Inhaltlich war er aber nach der Empörungswelle zurückgerudert. Er bedaure, dass „die Auseinandersetzung mit dem Inhalt von Herrn Söders Aussage auf der Strecke geblieben“ sei. Es sei nie sein Ziel gewesen, Söder „mit dieser Beleidigung direkt anzusprechen. Dass dies durch den von mir ausgewählten Song passiert ist, tut mir leid“, sagte er.

Auch vom Wort „Hurensohn“ distanzierte er sich. Es zähle nicht zu seinem Sprachgebrauch und sei ein sexistischer Begriff, „der aus gutem Grund nicht verwendet werden sollte“.

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