Nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen gegen bayerische Justizvollzugsbeschäftigte haben die Verteidiger einer Beschuldigten nun Strafanzeige gegen Verantwortliche des Justizministeriums in München gestellt. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Eingang einer entsprechenden Anzeige. Zuvor hatte Bild berichtet. Die Rechtsanwälte Holm Putzke, Thomas Krimmel und Alexander Stevens vertreten die frühere stellvertretende Leiterin des Gefängnisses im Augsburger Vorort Gablingen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Misshandlung von Häftlingen des Gefängnisses gegen die ehemalige Vizechefin der Justizvollzugsanstalt (JVA) und ein Dutzend weiterer Mitarbeiter. Es wäre nicht plausibel, ein Verfahren nur gegen die frühere Vize-Gefängnischefin sowie gegen Mitarbeiter zu führen, wenn die Situation im Justizministerium gleichzeitig bekannt gewesen sei, sagte einer der Juristen der Zeitung. „Entweder hat sich niemand strafbar gemacht, weil die Maßnahmen erlaubt waren, oder aber es sitzen alle im selben Boot“, wird der Anwalt zitiert.
Die drei Anwälte hatten bereits zuvor über Missstände berichtet. In Gablingen und in anderen Haftanstalten seien viele Insassen, die Drogenprobleme hätten oder psychisch krank seien. Teils würden sich diese Personen auf heftigste Weise selbst verletzen. Diese Gefangenen gehörten eigentlich in Bezirkskrankenhäuser und nicht in eine JVA. „Das weiß die Politik, aber sie tut nichts“, sagte einer der Anwälte. „Man nimmt das so hin.“
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte in der vergangenen Woche einen Bericht zu den Vorwürfen im Landtag in München abgegeben. Eisenreich hatte dabei auch über Mängel berichtet. Er sieht insbesondere das bisherige System der Überwachung von den Haftanstalten im Freistaat als unzureichend an. Gegen die meisten beschuldigten JVA-Mitarbeiter steht der Verdacht von Körperverletzung im Amt im Raum. Hauptsächlich gibt es den Verdacht, dass Häftlinge in sogenannten „besonders gesicherten Hafträumen“ misshandelt worden sein könnten.
Gegen drei Mitarbeiter wird zudem ermittelt wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Sie werden verdächtigt, eventuell Beweismittel geschreddert zu haben. Die Zahl der Beschuldigten, gegen die Strafverfahren laufen, ist dadurch auf 16 gestiegen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für die verdächtigen Justizmitarbeiter.