Rott am Inn in OberbayernBlockade bei Flüchtlingsunterkunft - wegen Sanitäranlagen

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Der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) vor einem Jahr bei einem Ortstermin an der damals noch leeren Unterkunft in Rott.
Der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) vor einem Jahr bei einem Ortstermin an der damals noch leeren Unterkunft in Rott. Matthias Köpf
  • Die Gemeinde Rott am Inn lehnt erneut einstimmig einen Bauantrag des Landratsamts Rosenheim für eine Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 270 Geflüchteten ab.
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stoppte im September die Belegung wegen fehlender Rückbauverpflichtung für Sanitärcontainer, obwohl bereits 80 Menschen dort leben.
  • Der Landkreis soll die Unterkunft nach einer Landtagsvereinbarung spätestens Ende September 2028 wieder aufgeben, der Pachtvertrag läuft aber bis Herbst 2029.
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Die Gemeinde Rott am Inn und das Landratsamt Rosenheim streiten seit vielen Monaten über eine Erstaufnahme für Geflüchtete. Eine Gerichtsentscheidung hat zuletzt alles nur noch mühsamer gemacht.

Von Matthias Köpf, Rott am Inn

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Wenn sich irgendwo in Bayern Gemeinderäte mit einem Bauantrag befassen, ist das meistens reine Routine. Geht es um eine Flüchtlingsunterkunft, so sieht das in aller Regel anders aus. Im oberbayerischen Rott am Inn haben die Gemeinderäte aber auch damit schon eine gewisse Erfahrung. Es geht bei ihnen jedes Mal um dieselbe Aufnahmeeinrichtung, die der Landkreis Rosenheim seit zwei Jahren in ihrem Gewerbegebiet etablieren will.

Inzwischen leben in der ehemaligen Lampenfabrik schon ungefähr 80 Menschen. Der Gemeinderat hat das Projekt in einer Sondersitzung aber gerade wieder einstimmig abgelehnt. Dass er sich überhaupt mit einem neuerlichen Bauantrag des Landratsamts befassen musste, liegt am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Richter hatten eigentlich im Sinn der Gemeinde entschieden, die Lage damit aber auch nicht gerade vereinfacht.

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Denn der Rat der 4000-Einwohner-Gemeinde sowie die örtliche Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ führen gegen die anfangs auf 500 und später auf 300 Geflüchtete ausgelegte Unterkunft ins Feld, dass der Ort mit der schieren Anzahl der Geflüchteten überfordert wäre. Für einen solchen Zuwachs an Einwohnern reichten die knappen Kapazitäten beim Trinkwasser und in der Kläranlage nicht aus und Rott sei damit aller weiteren Entwicklungschancen beraubt. Zudem sei eine menschenwürdige Unterbringung in dem Gebäude nicht möglich.

Auf all diese Argumente und einige weitere Kritikpunkte haben sich die Richter am VGH aber nicht gestützt, als sie im September ihren Beschluss gefasst haben. Demnach muss erst über eine schon länger anhängige Klage der Gemeinde gegen die Baugenehmigung entschieden werden, bevor das Landratsamt mit der Belegung beginnen darf. Über die Klage entscheiden muss wiederum zunächst das dem VGH untergeordnete Verwaltungsgericht München. Diese erste Instanz hatte der Klage aber keine aufschiebende Wirkung beimessen wollen und es dem Landratsamt freigestellt, schon einmal mit dem Umbau und der Belegung zu beginnen.

Für ihre gegenteilige Entscheidung, dass die Klage der Gemeinde eben doch eine aufschiebende Wirkung entfalten soll, haben die Richter am VGH zuletzt aber nur ein eher formalistisches Detail herangezogen: Demnach hat es das Landratsamt versäumt, sich selbst bei Ende des Pachtvertrags zum Abbau der Sanitärcontainer zu verpflichten, die für die Bewohner aufgestellt worden sind.

Denn der Freistaat in Gestalt des Landratsamts pachtet nicht nur das Gebäude, sondern von einem entsprechenden Dienstleister auch die besagten Container. Dass er diese Container irgendwann einfach ungenutzt dort stehen lassen und weiterbezahlen würde, mag kein besonders wahrscheinliches Szenario sein. Aber den Richtern am VGH hat die Möglichkeit jedenfalls für ihre Entscheidung gereicht.

Das Landratsamt hat also bei sich selbst den gleichen Bauantrag noch einmal gestellt, nur diesmal mit einer Rückbauverpflichtung für die Container. Und diesem Bauantrag hat wiederum nun der Gemeinderat seine Zustimmung verweigert. Er hat dabei unter anderem scharf kritisiert, dass der neuerliche Antrag nicht die Vereinbarungen enthalte, auf die man sich in der Zwischenzeit geeinigt hat. Diese Einigung folgt einem Vorschlag, den der Petitionsausschuss des Landtags vor einem Jahr gemacht hatte. Demnach soll der Landkreis die geplante Ankunftseinrichtung nur schrittweise und insgesamt mit maximal 270 Geflüchteten belegen und sie spätestens Ende September 2028 wieder aufgeben.

Der Pachtvertrag, den Landrat Otto Lederer (CSU) vor zwei Jahren unterschrieben hat, würde nach dessen früheren Angaben für sechs Jahre gelten, also eigentlich bis Herbst 2029. Zwei Jahre der Laufzeit sind schon kostenpflichtig ins Land gezogen. Die ersten Bewohner wohnen erst seit Juli dort. Seit der VGH-Entscheidung vom September tun sie das praktisch in einem Schwarzbau, jedenfalls bis das Landratsamt sich selbst eine neue Baugenehmigung ausstellt. Gegen diese dürfte dann wiederum die Gemeinde Klage einreichen.

Ein weiteres Argument für so eine Klage lautet inzwischen, dass das Landratsamt die Immobilie in Rott gar nicht mehr unbedingt als neue Ankunftseinrichtung braucht, um so endlich die beiden bisher dafür genutzten Schulturnhallen in Raubling und Bruckmühl wieder freizubekommen. Denn diese Hallen stehen inzwischen wieder den Schulen zur Verfügung. Für die derzeitigen Bewohner in Rott gibt es im Landkreis laut Lederer aber derzeit keine andere Unterkunft.

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