Es kommt nicht allzu oft vor, dass der mindestens in Teilen rechtsradikalen AfD jemand zu rechtsradikal ist. Beim Rosenheimer Stadtrat Stefan Bauer war das ausnahmsweise der Fall. Bauer ist im Januar dieses Jahres von der AfD-Liste für ein verstorbenes Ratsmitglied in das Gremium nachgerückt, obwohl die Partei den ehemaligen Schriftführer ihres Rosenheimer Kreisverbands schon 2021 als untragbar ausgeschlossen hatte.
Von Bauers Auftritten im Rathaus gibt es seither nicht viel zu berichten. Nun war er aber am örtlichen Amtsgericht zu Gast – nicht als Angeklagter, sondern als Zuschauer. Angeklagt war ein Mann, der im Januar zusammen mit anderen im Sitzungssaal des Rathauses gegen Bauers Vereidigung protestiert hatte. Vor Gericht gebracht hatte ihn nicht Bauer selbst, sondern ein Strafantrag von Oberbürgermeister Andreas März (CSU).

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März musste Bauer im Januar den Amtseid abnehmen, obwohl der Nachrücker als „Querdenker“-Aktivist während der Corona-Pandemie an der KZ-Gedenkstätte im oberösterreichischen Mauthausen ein sehr eindeutiges Video gedreht hatte. Darin hatte Bauer die Covid-Impfung mit dem Einsatz des Giftgases Zyklon B in den Konzentrationslagern verglichen und Parallelen zwischen den staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen und dem Holocaust gezogen.
Aus dem Grund hatte sich die AfD vor vier Jahren von Bauer getrennt. Sie hatte 2020 erstmals drei Sitze im Stadtrat erobert und musste Bauer gegen ihren Willen für ein verstorbenes Ratsmitglied nachrücken lassen. Denn der AfD-Kandidat mit den viertmeisten Stimmen war inzwischen aus der Stadt weggezogen – und die fünftmeisten Stimmen auf der Liste hatte eben Bauer erhalten.
Zu Bauers Vereidigung hatten SPD und Grüne aus Protest den Saal verlassen. Dafür hatten etliche Besucher der öffentlichen Sitzung unter anderem „Nazis raus“ gerufen. März’ Aufforderung, doch bitte still zu sein oder hinauszugehen, hatten die Protestierenden so lang ignoriert, bis der OB sie von den sich zahlreich bereithaltenden Polizeibeamten aus dem Saal führen ließ. Wie ausdrücklich März dabei sein Hausrecht ausgeübt hat, war nun aber nur kurz die Frage beim Prozess am Amtsgericht, von dem das Oberbayerische Volksblatt berichtet hat.
Stattgefunden hat dieser ganze Prozess nur durch März’ Vorgehen nach der Sitzung. Dass der OB die protestierenden Bürger irgendwann des Saals verwies, wäre wohl auch bei seinen Kritikern noch auf Verständnis gestoßen. Doch März ließ dem ohne jede juristische Not auch noch Hausverbote fürs Rathaus sowie Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs folgen. Das stieß nicht nur bei 14 davon direkt Betroffenen auf kollektive Kritik, sondern auch auf großes Unverständnis etwa bei den Grünen und bei der örtlichen „Initiative Erinnerungskultur“.
Zurücknehmen mochte März seine Strafanträge aber nicht, und so ist es nun zu einem ersten von voraussichtlich mehreren Prozessen und zu einem ersten Urteil gekommen. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 70 Euro gegen den Angeklagten – und lobte genau wie die Staatsanwältin den jungen Mann für grundsätzlich wünschenswertes politisches Engagement.

