Die Taten, die der Staatsanwalt dem Angeklagten vorwirft, liegen fast zehn Jahre zurück, und in der Zwischenzeit ist einiges an Akten zusammengekommen. „Einige Umzugskisten“ lautet die Mengenangabe des Anklagevertreters. Ihm gegenüber auf der sogenannten Anklagebank, die vier einzelne Sitzplätze bieten würde, hat Wolfgang Reich die volle Breite des Tisches mit Ordnern, Mappen, Papieren und einer eigenen, erkennbar oft benutzten Strafprozessordnung gefüllt. Daneben ein Rollkoffer mit weiteren Bänden sowie kiloweise Ordner in drei großen, schwarzen Jutetaschen mit dem Aufdruck „Karwendelbräu Mittenwald“.
Jene Mini-Brauerei hat Reich 2022 in der 2244 Meter hoch gelegenen Bergstation der Mittenwalder Karwendelbahn eingerichtet, sie soll die höchste Deutschlands sein. Dem Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen gilt sie ebenso als Schwarzbau wie die dortige Schnapsbrennerei. Aber das wäre für Reich als Chef der Karwendelbahn auch juristisch eine andere Baustelle – eine von Dutzenden, seit er 2012 als Teil einer Firmenübernahme auch die Mehrheit an der Karwendelbahn AG erworben hat. Am Mittwoch im Münchner Amtsgericht geht es nun um die Frage, ob Reich sich der Untreue schuldig gemacht hat. Er soll sich von der Karwendelbahn im Jahr 2016 insgesamt 120 000 Euro auszahlen lassen haben, obwohl er gar nicht als Vorstand hätte amtieren dürfen.

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Inzwischen finden die Hauptversammlungen der Karwendelbahn AG in Berlin statt und dauern zum Unmut der Minderheitsaktionäre oft nur eine Minute. In jenen Jahren gab es noch ausufernde, von unversöhnlichen Streitigkeiten dominierte Aktionärstreffen. Bei mindestens einer Hauptversammlung im Jahr 2016 wussten Reich und seine Getreuen, die in wechselnden Kombinationen in seinem dichten Firmengeflecht tätig waren und sind, ganz offenkundig selbst nicht, wer bei der Karwendelbahn gerade welche Rolle einnahm. Reich jedenfalls hätte von Gesetzes wegen fünf Jahre lang bis Anfang 2019 überhaupt nirgendwo Vorstand sein dürfen, nachdem ihn das Landgericht Stuttgart unter anderem wegen aktienrechtlich falscher Darstellungen und Marktmanipulation zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte.
Im aktuellen Fall nimmt der Staatsanwalt an, dass Reich zu dieser Zeit „faktisch alleiniger Vorstand der Karwendelbahn“ gewesen sei und alle wesentlichen Entscheidungen getroffen habe. Obwohl er nicht Vorstand sein und daher auch keine Vorstandsbezüge erhalten durfte, habe er 2016 drei Zahlungen von insgesamt 120 000 Euro an sich selbst veranlasst, getarnt als Beratungshonorar. So lautet der Vorwurf in der Anklage. Diese kann der Staatsanwalt erst am zweiten Prozesstag vortragen, nachdem sich der Auftakt vor einer Woche unmittelbar nach der bloßen Nennung von Reichs Namen in Streitigkeiten über Ladungen, Fristen, Protokolle, Akteneinsichten, ordnungsgemäße Zustellungen sowie allerlei Aussetzungs- und Befangenheitsanträge erschöpft hatte.
In ganz ähnlicher Weise geht es auch am zweiten Prozesstag am Mittwoch weiter. Reich und die drei anwesenden seiner insgesamt vier Verteidiger bezweifeln die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts München und die fachliche des dortigen Schöffengerichts für Wirtschaftsstrafsachen. Sie decken die Vorsitzende Richterin mit weiteren, teils vorbereiteten, teils spontan zu Papier gebrachten Befangenheitsanträgen ein und sorgen für immer neue Unterbrechungen. In einer etwas unklaren Pause macht der immer wieder aufbrausende Reich Anstalten, den Saal zu verlassen. Deswegen lässt die zeitweise eher unsicher agierende Vorsitzende sogar einige Justizwachtmeister rufen, während der Staatsanwalt laut mit dem Gedanken spielt, den Haftbefehl gegen Reich wieder in Kraft zu setzen.
Die Justiz hatte nämlich am 29. Dezember vergangenen Jahres die Geduld mit Reich verloren und ihn per Haftbefehl in seinem Wohnort Heidenheim in Baden-Württemberg festnehmen und in München vorführen lassen. Laut Reich selbst geschah das, nachdem er angekündigt habe, in den Urlaub fahren zu wollen, woraus die Münchner Justiz den Haftgrund der Fluchtgefahr konstruiert habe. Jener Haftbefehl war jedenfalls am nächsten Tag außer Kraft und Reich wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Reich wollte wohl zwischenzeitlich Bürgermeisterkandidat in Mittelwald werden
Der inzwischen 46-Jährige, der früher Mitglied der deutschen Nationalmannschaft im Degenfechten war, lässt ohnehin erkennen, dass er auch keinem juristischen Gefecht aus dem Weg gehen will. Zu den Vorwürfen äußert er sich zunächst nicht konkret. Zahlungen an ihn seien damals aus ganz verschiedenen Gründen geleistet worden, jedoch niemals von ihm selbst. Er überweise seit 20 Jahren gar nichts, schon gar nicht per Online-Banking. Ansonsten trägt er ausführlich seine Version seines Engagements bei der Karwendelbahn vor. In dieser Version nehmen der frühere Mittenwalder Bürgermeister Adolf Hornsteiner (CSU) und der einstige Vertreter der Marktgemeinde im Aufsichtsrat der Karwendelbahn die Rolle der „Kriminellen“ ein.
Hornsteiner ist in dem Verfahren noch als Zeuge vorgesehen – im Gegensatz zum jetzigen Bürgermeister Enrico Corongiu (SPD), der seit seinem Amtsantritt im Jahr 2020 versucht hat, die scheinbar end- und deshalb ganz offenbar auch aussichtslosen Zivilprozesse gegen Reich zu beenden. Zwei dieser Verfahren laufen nach dessen Angaben noch.
Reich selbst hatte zwischenzeitlich öffentlich mitgeteilt, sich bei der Kommunalwahl im März womöglich selbst um das Amt des Mittenwalder Bürgermeisters zu bewerben. Die Frist für eine solche Bewerbung hat er aber inzwischen verstreichen lassen. Mit wie vielen Stimmen er in Mittenwald hätte rechnen dürfen, ist offen. Womit er sonst noch hätte rechnen müssen, wenn er sich im Namen der AfD um das Amt beworben hätte, das könne er aber am Beispiel seines Vaters sehen, der für eben jene AfD im Heidenheimer Gemeinderat sitzt. So sagt es das bekennende FDP-Mitglied Reich selbst in einer Verhandlungspause.
Von diesen Pausen könnte es noch einige geben. Denn der aktuelle Prozess dürfte noch einige Verhandlungstage in Anspruch nehmen – und es widerspräche aller bisherigen Erfahrung, wenn der dabei verhandelte Fall nach der ersten Instanz erledigt wäre.

