Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform der Bundesregierung teils für verfassungswidrig erklärt hat, warf CSU-Generalsekretär Martin Huber der Ampel vor, sich aus „Parteitaktik“ über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. Mit diesem Eindruck ist die CSU keineswegs alleine – und die Bundesregierung hat einiges dafür getan, dass dieser Eindruck erst entstanden ist. Aber wie hält es die CSU eigentlich selbst mit Recht und Gesetz? Unvergessen bleibt die sogenannte Ausländermaut, vor deren Umsetzung zahlreiche Juristen gewarnt hatten. Was den früheren CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nicht hinderte, sich über die juristischen Zweifel hinwegzusetzen. Die Maut war ein Wahlkampfschlager, bei der Bundestagswahl strich die CSU 49,3 Prozent ein. Den Steuerzahler dagegen kosteten die von Scheuer unterschriebenen Verträge 243 Millionen Euro Schadenersatz. Für eine Maut wohl gemerkt, die nie kam. Aktuell muss sich auch die bayerische Staatsregierung fragen lassen, ob sie aus strategischem Kalkül geltendes Recht ignoriert. Wenn auch in drei Fällen, die nicht die Dimension des Wahlrechts und der Pkw-Maut haben. Ein Überblick.
Politik in Bayern:Recht ist, was die Staatsregierung sagt
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Mit Vorwürfen gegen die Bundesregierung sind CSU und Freie Wähler schnell dabei – jüngster Fall die Wahlrechtsreform. Doch aktuell stellt sich auch bei der schwarz-orangen Koalition die Frage, ob sie aus strategischem Kalkül geltende Gesetze ignoriert. Drei Beispiele.
Von Andreas Glas, Nina von Hardenberg
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