Ein Brief beschäftigt derzeit die katholische Kirche. Der Absender: Kardinal Reinhard Marx, der Erzbischof von München und Freising. Der Kardinal erlaubt und empfiehlt darin seinen Seelsorgern, geschiedene wiederverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare feierlich zu segnen.
So ganz revolutionär ist die Entscheidung aber nicht mehr. Die Diskussion um die Segnung queerer Paare beschäftigt die katholische Kirche schon länger. Vergangenen April verabschiedeten die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eine Handreichung, die genau solche Segensfeiern guthieß. Danach richtet sich Marx jetzt. Doch nicht alle seiner bayerischen Kollegen wollen es ihm gleichtun.
Ablehnung in Augsburg, Regensburg und Passau
Im Bistum Regensburg, wo Bischof Rudolf Voderholzer das Sagen hat, lehnt man den Marx-Vorstoß ab. „Eine solche Empfehlung wird es für das Bistum Regensburg nicht geben“, sagt der Bistumssprecher. Die Aussage überrascht nicht. Voderholzer gilt als sehr konservativ und eine Pflicht, die Handreichung umzusetzen, gibt es nicht.
Auch das Bistum Passau wird von der DBK-Position abweichen. Bischof Stefan Oster hat sich viel mit dem Thema beschäftigt, unter anderem hat er einen ganzen Blog-Eintrag dazu geschrieben. 2023 war das, kurz nachdem die Glaubenslehrer des Vatikans das Dokument Fiducia supplicans (flehendes Vertrauen) herausgebracht hatten. Darauf beruft sich auch die DBK mit ihrer Erlaubnis für Segensfeiern.
Oster liest es differenzierter. Spontane Segnungen: Ja, das erlaube das Dokument ausdrücklich. Nicht aber rituelle Segnungsfeiern. „Gemäß dieser Erklärung“ gehe das Bistum Passau vor, heißt es auf Anfrage. Bedeutet im Klartext: Einen Brief wie in München wird es erst mal nicht geben.
Im Bistum Augsburg auch nicht, obwohl sich das Bistum kümmern will. Es sei ein Anliegen, auch Paaren, die keine kirchliche Ehe schließen können, „wertschätzend und begleitend zur Seite zu stehen“. Und dennoch: „Es bleiben Einschränkungen.“ Das Bistum interpretiert die Vatikan-Schrift ähnlich wie die Kollegen aus Passau und hat Zweifel, dass die weitreichende Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz damit konform geht. Das habe sich auch mit dem Papst-Wechsel nicht geändert.
Würzburg und Bamberg setzen Handreichung um
Augsburg, Passau, Regensburg, dort sitzen die Gegner des Vorstoßes. Die Befürworter findet man in Franken.
Im Erzbistum Bamberg wird die Handreichung der Bischofskonferenz schon längst angewendet. Einige Segnungsfeiern habe es bereits gegeben, bestätigt ein Sprecher des Bistums. „Die Bischofskonferenz hat das ja ausführlich beraten.“
Knapp 90 Kilometer weiter westlich sieht man das ganz ähnlich. Im Bistum Würzburg hat es ebenfalls schon Segensfeiern für Paare gegeben, die nicht dem klassischen Beziehungsbild der katholischen Kirche entsprechen. Das Personal sei dahingehend geschult worden, erklärt das Bistum.
Im Bistum Eichstätt, der kleinsten Diözese Bayerns, gab es bislang noch keinen solchen Fall. Davor verschließen will sich das Bistum aber nicht. Ein Sprecher sagt: „Das Bistum Eichstätt lehnt Segensfeiern nicht ab.“ Die Eichstätter, die nach dem Rücktritt von Gregor Maria Hanke seit fast einem Jahr auf die Ernennung eines neuen Bischofs warten, interpretieren die Vorgaben des Vatikans anders als der Passauer Bischof Oster: „Segensfeiern sind möglich im Rahmen der Erklärung Fiducia supplicans.“ Damit sei das Thema von ganz oben geklärt. „Einen Bedarf für eine zusätzliche Handreichung erkennen wir nicht.“

