Polizeiaufgabengesetz:"Ein bürgerrechtlicher Albtraum"

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Die Grünen klagen gegen das neu gefasste Polizeigesetz - damit setzt sich ein jahrelanger Streit fort.

Die Landtags-Grünen klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Neufassung des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes. Die schon nach dem Gesetzesbeschluss im Landtag angekündigte Klage reichte die Fraktion nun beim höchsten bayerischen Gericht ein. Das Gesetz bleibe ein bürgerrechtlicher Alptraum, sagte Fraktionschefin Katharina Schulze der Deutschen Presse-Agentur. Seit mehr als vier Jahren werde das Polizeigesetz durch die CSU "immer wieder und immer weiter verunstaltet".

Die jüngste Neufassung war im Juli im Landtag verabschiedet worden. Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind aber seit Jahren politisch höchst umstritten. Gegen die früheren und gegen die neue Fassung des Gesetzes laufen bereits mehrere Klagen verschiedener Parteien, sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Grünen halten jetzt nicht nur bereits bestehende Klagen gegen frühere Versionen des Gesetzes aufrecht, sondern erweitern diese mit der neuen Klage um einen umstrittenen Punkt, den sie ebenfalls für verfassungswidrig halten: die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung. Danach kann die Polizei "bei Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind", Personen vorab genauer überprüfen. Diese Vorschrift sei viel zu unbestimmt und stelle eine große Gefahr für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar, sagte Schulze. "Es ist nicht klar, für welche Anlässe und für welchen Personenkreis sie gilt, und es ist auch nicht klar geregelt, welche Daten die Polizei bei welchen Stellen abfragen darf." Insgesamt sei es erschütternd, dass sich die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) weigere, Sicherheit und Bürgerrechte endlich zusammenzubringen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte den umstrittenen neuen Passus wiederholt verteidigt. Davon seien definitiv keine Besucher oder Zuschauer betroffen, betonte er unter anderem. Außerdem finde die Überprüfung nur mit Zustimmung betroffener Mitarbeiter statt.

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