Auch das geänderte Polizeiaufgabengesetz (PAG) verstößt nach Ansicht der SPD-Fraktion gegen die Verfassung. Das Gesetz sei in Bayern über die Jahre zu einer "unrühmlichen Never-ending-Story" geworden, teilte der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold mit. Ein aktueller Entwurf der Regierung, der die Streitpunkte früherer Änderungen eigentlich ausbügeln sollte, sei "abermals missglückt". Es geht vor allem um den Begriff der "drohenden Gefahr", durch den die Eingriffsschwelle für die Polizei gesenkt wird; dieser war bereits bei der PAG-Novelle 2018 höchst umstritten, im Entwurf ist er unter abgeänderten Definitionen weiterhin enthalten. Dies sei "ein Affront gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger", findet Arnold. Im PAG-Entwurf sei außerdem nach wie vor ein bis zu zweimonatiger präventiver Gewahrsam aufgeführt, in anderen Bundesländern betrage dessen Dauer zwei Wochen. "Es gibt keine plausible Erklärung, warum das in Bayern anders sein sollte", so Arnold. Er beruft sich auch auf Ergebnisse einer Expertenanhörung neulich im Landtag.
Kritik an aktuellem Entwurf:SPD: Polizeigesetz ist verfassungswidrig
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